Landkreis Rosenheim – Ein häufiger Wechsel der Partner kommt nicht immer gut an. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Ein 43-jähriger Bestatter aus Ottobrunn legte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Nachstellung, auch „Stalking“ genannt, ein.
Per Handy und TikTok
dauernd belästigt
Zu 70 Tagessätzen Geldstrafe hätte man ihn verurteilt, weil er, so die Anklage, eine 34-jährige Verkäuferin aus dem nördlichen Landkreis mit Anrufen, Whats-app- und TikTok-Nachrichten über Monate beleidigt und belästigt haben soll. Nun kam es vor der Strafrichterin Julia Haager zum Prozess.
Tatsächlich habe es im Vorfeld eine Liebesbeziehung zwischen der Verkäuferin und seinem Mandanten gegeben, das räumte der Verteidiger, Rechtsanwalt Konstantin Tomanke, ein. Jedoch sei es andersherum gewesen. Mit der Trennung, die von seinem Mandanten ausging, sei die Frau nicht klargekommen. Sie habe diese Beziehung fortsetzen wollen.
Als sein Mandant dies verweigerte, habe die Frau ihn verunglimpft, intime Details aus dem Sexualleben der beiden öffentlich gemacht und ihn sogar als Pädophilen und Triebtäter bezeichnet. Dies alles sei in persönlichen Gesprächen, aber auch auf Whatsapp und anderen Social-Media-Kanälen geschehen. Er habe sie daraufhin mehrmals angerufen und dagegen protestiert, da sie bis Ende 2025 damit immer weitergemacht habe.
Die junge Frau machte im Zeugenstand keine besonders glückliche Figur. Sie musste zugeben, dass sie ihn tatsächlich verunglimpft hatte und sie mit dessen nächster Freundin Kontakt aufgenommen hatte, um deren Beziehung zu sabotieren. Auch seien dessen Anrufe ihr zunächst recht willkommen gewesen – ihr missfielen nur seine Vorhaltungen.
Auch weitere Zeugen schilderten glaubhaft, dass die Beschuldigungen gegen den Angeklagten haltlos gewesen seien. Der einzige Vorwurf, den man ihm machen könne, sei moralischer Art: Er wechsle „recht regelmäßig“ seine Sexualpartnerinnen, so die einstimmige Aussage. Keineswegs aber habe er sich dabei strafbar gemacht. Nachdem dies auch von einer weiteren „Verflossenen“ im Zeugenstand geschildert wurde, die ihrerseits ebenfalls gekränkt hätte sein können, erschienen die Vorwürfe der 34-Jährigen vollständig aus der Luft gegriffen.
Selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass sich die Vorwürfe gegen den 43-Jährigen nicht bestätigen ließen. Die 34-jährige Verkäuferin zeigte einen hohen Belastungseifer, sagte die Staatsanwältin. Jetzt droht ihr allerdings selbst Ärger: Sie habe ihrerseits wohl wegen falscher Beschuldigung mit einem Verfahren zu rechnen.
Räuberpistole einer
gekränkten Frau?
Der Verteidiger erklärte, dass es sich hier fraglos um eine Räuberpistole handle, die die Frau aus gekränkter Eifersucht in die Welt gesetzt hatte. Sein Mandant habe deshalb auch eine Gegenanzeige erstattet. Hier sei er – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – freizusprechen.
So geschah es dann auch. Das Gericht erkannte, dass die Verflossene unglaubwürdig sei; vielmehr habe nun sie mit einem Verfahren zu rechnen.
Der Angeklagte erklärte nach dem ganzen Ärger abschließend, dass er nun seine häufig wechselnden Beziehungen einstellen – und künftig seiner Ehefrau, mit der er wieder zusammen sei – treu bleiben wolle.