Bad Aibling – Im zweiten Anlauf hat es geklappt: Nachdem sich der Bad Aiblinger Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung nicht auf den Erlass einer Geschäftsordnung für die im Mai begonnene Amtsperiode verständigen konnte und deshalb bereits geplante Ausschusssitzungen ausfallen mussten, hat er das Papier in seiner jüngsten Sitzung gegen zwei Stimmen aus den Reihen der AfD-Fraktion verabschiedet.
Ehe die deutliche Mehrheit gesichert war, bestand jedoch noch viel Redebedarf. In der mehr als eine Stunde dauernden Diskussion musste sich Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz (FW/ÜWG) von einigen ihrer Vorstellungen verabschieden, die sie in der ursprünglichen Fassung des Textes verankert haben wollte.
Anträge auf die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern sollen künftig nicht mehr im Bauausschuss beraten, sondern auf dem Verwaltungsweg dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt werden. Richard Lechner (SPD) drängte darauf, dass die Ausschussmitglieder zumindest über diese Bauvorhaben informiert werden. „In einer Kleinstadt sollte das Gremium wissen, was gebaut wird“, sagte er im Gespräch mit dem Mangfall-Boten. „Ich bin da hartnäckig“, mahnte er bereits in der Sitzung eine entsprechende Information an.
Schließlich einigte man sich darauf, von der Stadtverwaltung behandelte Bauvorhaben künftig im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und in der jeweils nächsten Sitzung des Bauausschusses in einem gesonderten Punkt der Tagesordnung die Gremiumsmitglieder darüber ebenfalls zu informieren.
Gescheitert ist der SPD-Stadtrat dagegen mit einem Vorstoß, der den Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung bei Steuern, Beiträgen, Gebühren und sonstigen Forderungen betrifft. Nach dem Willen der Bürgermeisterin soll darüber der Hauptausschuss bis zu Beträgen von 30.000 Euro (Erlass), 140.000 Euro (Niederschlagung), 300.000 Euro (Stundung) und 140.000 Euro (Aussetzung der Vollziehung) entscheiden können.
Lechner wollte den Wegfall der Wertgrenzen. „Die hatten wir bisher auch nicht. Damit hat es nie Probleme gegeben, weil der Ausschuss schwierige Fälle immer an den Stadtrat verwiesen hat“, sagte er. Die Bürgermeisterin verteidigte die Wertgrenzen mit dem Hinweis auf eine Mustersatzung des Städtetages, an der sie sich orientiert habe. Diese bezeichnete Lechner gegenüber der Heimatzeitung als „Bürgermeister-Satzung“ und erinnerte daran, dass die im Raum stehenden Summen von Hieble-Fritz vorgeschlagen worden seien.
Die Abstimmung über die Wertgrenze endete mit einem Patt von 12:12 Stimmen. Damit war Lechners Antrag abgelehnt und der Vorschlag der Bürgermeisterin angenommen.
Mit 15:9 Stimmen beschränkte der Stadtrat dagegen die ursprünglich von Hieble-Fritz vorgesehene Ausgabesumme, über die sie in dringenden Fällen im Alleingang entscheiden kann. Unter Bürgermeister Stephan Schlier lag dieser Betrag bei 80.000 Euro. Mit 15:9 Stimmen zurrte der Stadtrat die neue Höchstgrenze bei 100.000 Euro fest.
Mit 14:10 Stimmen wurden auch die ursprünglich vorgesehenen Summen gekürzt, über die die Bürgermeisterin bei im Raum stehenden Forderungen alleine entscheiden kann, ohne den Hauptausschuss einzubinden. Bei Erlass von Forderungen wurde dieser Betrag von 15.000 auf 10.000 Euro reduziert, bei der Niederschlagung von 70.000 auf 50.000 Euro, bei der Stundung von 150.000 auf 50.000 Euro und bei der Aussetzung der Vollziehung von 70.000 auf ebenfalls 50.000 Euro. Den Antrag auf diese Reduzierungen hatte CSU-Fraktionssprecher Christian Schönberger gestellt.
Analoge Amtstafeln
bleiben erhalten
Mit 21:3 Stimmen sprach sich der Stadtrat in der Geschäftsordnung außerdem für den Erhalt der analogen Amtstafeln aus, an denen amtliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung ausgehängt werden. Die Bürgermeisterin hatte es für ausreichend erachtet, sich als städtische Informationsquelle für derlei Nachrichten künftig auf den Bildschirm zu beschränken, der am Eingang des Rathauses am Marienplatz installiert ist.
Auch künftig finden sich weiterhin Aushänge der Stadt an den Amtstafeln vor dem Rathausgebäude am Klafferer, in Harthausen in der Straße „Am Kreuth“ beim Spielplatz, bei der Kirche in Ellmosen, in der Ebersberger Straße in Mietraching in der Nähe des Gasthauses Kriechbaumer, in Unterheufeld im Bereich des ehemaligen Gasthauses „Didis Dorfbrunnen“, beim alten Schulhaus in Berbling, bei der Kirche in Willing und in der Wiltinger Straße nahe der Einmündung zur Madaustraße.