Bad Aibling – Gleich zweimal ließ Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz (FW/ ÜWG) in der jüngsten Stadtratssitzung in der Debatte zur Geschäftsordnung darüber abstimmen, bis zu welchem Zeitpunkt die Tagesordnung für eine Sitzung des Gremiums ergänzt werden kann. In der ursprünglichen Fassung war von einer Frist „bis spätestens zum Ablauf des dritten Tages vor der Sitzung“ die Rede, in der Neufassung stand ein Zeitraum von fünf Tagen zur Diskussion.
Vizebürgermeister Michael Krimplstötter (CSU) brach eine Lanze für die Drei-Tage-Regelung. „Wir sollten das so machen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen.“ Florian Weber (Bayernpartei/Aiblinger Liste) und Anna Maria Kirsche (ÖDP) plädierten für eine Ergänzung der Tagesordnung bis maximal fünf Tage vor der Sitzung. Andreas Winhart (AfD) trat für einen Kompromiss ein. „Machen wir es salomonisch und nehmen vier Tage. Dann schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe.“ Das komme den Bürgern entgegen, die ein dringendes Anliegen hätten, und lasse auch genügend Zeit für Verwaltung und Stadträte, sich auf diesen Tagesordnungspunkt für die Sitzung vorzubereiten.
Richard Lechner (SPD) lieferte sich mit Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz (FW/ÜWG) noch eine kurze Debatte darüber, ob die Fünf-Tage-Regelung nun eine Fristverkürzung darstelle oder nicht. Während Lechner dies verneinte, blieb die Rathauschefin bei ihrer gegenteiligen Ansicht. Lechner wollte schließlich, dass das Wort Fristverkürzung weggelassen werde. „Dann wird es klar. Übrigens halten sich unvorhergesehene Fälle weder an den dritten, noch an den fünften Tag“, so der SPD-Stadtrat.
Bei beiden Abstimmungen plädierte letztlich eine breite Mehrheit des Stadtrates dafür, die ursprüngliche Drei-Tage-Regelung beizubehalten. Einziger Unterschied: Beim ersten Votum gab es zwei Gegenstimmen, beim zweiten stieg deren Zahl auf drei. tt