Bad Aibling – Gegen Mitglieder des Stadtrates, „die die Ordnung erheblich stören“, kann Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz gemäß der vom Gremium in seiner jüngsten Sitzung verabschiedeten Geschäftsordnung künftig ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro verhängen. Im Wiederholungsfall ist eine Erhöhung der Summe auf 1.000 Euro möglich.
Diese Vorgehensweise stieß bei der AfD-Fraktion auf erheblichen Unmut. „Was ist eine erhebliche Störung? Das ist völlig unklar“, kritisierte beispielsweise Andreas Winhart. AfD-Fraktionssprecherin Silvia Groß schloss sich dessen Kritik an und befürchtete, dieser Passus könne den Weg für willkürliche Entscheidungen der Bürgermeisterin ebnen. „Die erhebliche Störung wird in dem Text nicht konkret definiert. Da fängt bei mir die Willkür an“, sagte sie.
Ein Vorwurf, gegen den sich die Rathauschefin entschieden verwahrte. „Wenn ein Ordnungsgeld verhängt wird, stimmt der Stadtrat darüber ab. Das schließt Willkür aus“, so Hieble-Fritz.
Groß hakte nach und wollte wissen, wie oft es in der Vergangenheit der Fall gewesen sei, dass sich ein Mitglied des Stadtrates so benommen habe, dass ein Ordnungsgeld fällig gewesen wäre. Eine Frage, die Hieble-Fritz nicht beantworten konnte. „Da gibt es keine Statistik.“ Zugleich betonte die Bürgermeisterin, dass die Stadt mit der Aufnahme dieser Regelung in die Geschäftsordnung einer Empfehlung des Gemeindetages folge. Aus ihrer persönlichen Meinung hierzu machte sie kein Geheimnis. „Ich halte das für richtig.“
Petra Keitz-Dimpflmeier (SPD) verstand die Aufregung der AfD nicht und verwies auf Paragraph 29, Absatz 7, der Geschäftsordnung. Dort sei festgehalten, dass die Bürgermeisterin bei Verstößen gegen die Regeln zu Redebeiträgen zur Ordnung rufen und die entsprechende Person auf den Verstoß aufmerksam machen könne. Notfalls könne sie jemand das Wort entziehen. Keitz-Dimpflmeier: „Wenn man sich daran hält, kommt es erst gar nicht zu einem Ordnungsgeld. Nur weil man etwas regelt, was eventuell gar nicht eintritt, ist das noch lange nicht falsch.“
„Der Passus ist zu streichen“, forderte dagegen Andreas Winhart mit Hinweis auf die Tatsache, dass ein Stadtrat bei groben Verstößen auch juristisch belangt werden könne. Dies sei ausreichend. CSU-Fraktionssprecher Christian Schönberger war das Geplänkel schließlich zu viel. Mit einem Geschäftsordnungsantrag forderte er ein Ende der Debatte. Dieser Auffassung schloss sich der Stadtrat an und verabschiedete gegen zwei Stimmen aus den Reihen der AfD die neue Geschäftsordnung mit dem entsprechenden Passus zum Ordnungsgeld. tt