Neues Tempo-50-Schild wäre eine Alternative

von Redaktion

Der Streit um das Ortsschild in Mietraching schwelt seit über zwei Jahren. Ein Bürger fordert die Versetzung aus Sicherheitsgründen, doch das Landratsamt blockiert. Nun schaltet sich Landtagsabgeordneter Sepp Lausch ein, um Bewegung in die Sache zu bringen.

Bad Aibling/Mietraching – In den seit über zwei Jahren schwelenden Streit um den Standort des Ortsschildes an der Staatsstraße 2089, das den Ortsanfang von Mietraching markiert, kommt neue Bewegung, denn jetzt hat sich der FW-Landtagsabgeordnete Sepp Lausch in die Angelegenheit eingeschaltet. An ihn wandte sich der Aiblinger Bürger Herbert Schleibinger, der aus Gründen der Verkehrssicherheit vehement eine Versetzung des Schildes um etwa 100 Meter in Richtung Süden fordert. Mit einer solchen Maßnahme würde eine jetzt außerorts liegende Fußgängerquerung, die Richtung Sportpark im B&O-Gelände führt, innerorts liegen und Tempo 50 in diesem Bereich gelten. Bisher ist an dieser Stelle Tempo 70 erlaubt.

Behörden bleiben bei
ihrer Rechtsauffassung

Wie berichtet, hatte sich der Stadtrat bereits im Mai auf Antrag der ÜWG-Fraktion dafür ausgesprochen, das Landratsamt blockt eine solche Regelung jedoch seither ab. Am Donnerstag, 11. Juni, kommt es nun wegen des aufgrund der Blockadehaltung der Behörde entstandenen Dauerstreits zu einem Gespräch mit Landrat Otto Lederer, an dem neben Lausch auch Bad Aiblings Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz teilnehmen wird. „Den Zustand an dieser Stelle können wir nicht so belassen, wie er ist“, sagt die Bürgermeisterin. Wie eine Veränderung konkret aussehen könnte, dazu will sie sich im Vorfeld des Treffens nicht im Detail äußern. Nur so viel: „Wir haben es mit einer komplexen Situation zu tun.“

Die Rechtsauffassung des Landratsamtes hat auch die Regierung von Oberbayern bestätigt. Erst kürzlich erreichte Herbert Schleibinger ein Schreiben aus dem Innenministerium, an das sich der Bad Aiblinger kurz nach Jahresbeginn mit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde wegen der Haltung des Landratsamtes gewandt hatte. Auch hier blitzte er ab. Das Ministerium teilt ebenfalls die auch von der Regierung von Oberbayern mitgetragene Position des Landratsamtes, dem der in Mietraching wohnende Stadtrat Dieter Bräunlich (FW/ÜWG) wegen dessen Blockadehaltung erst kürzlich „Bockigkeit“ vorgeworfen hatte.

Die Kreisverwaltung lehnte die Versetzung des Ortsschildes unter anderem mit dem Hinweis ab, dass im Bereich der Fußgängerquerung ein Fahrbahnteiler vorhanden und es noch zu keinem Unfall gekommen sei. Außerdem könne das Ortsschild erst im Bereich der beginnenden Bebauung platziert werden. Eine Rechtsauffassung, die auch das Innenministerium in seinem Antwortschreiben an Schleibinger vertritt.

Das Ministerium weist darauf hin, für die Aufstellung eines Ortsschildes komme es nicht darauf an, ob es in dem betroffenen Bereich bereits zu Unfällen gekommen sei. „Neben einem Bebauungszusammenhang ist für eine geschlossene Ortschaft erforderlich, dass die Bebauung in einem funktionalen Zusammenhang mit der Straße steht, an der die Ortstafel aufgestellt werden soll. Dies ist der Fall, wenn die Bebauung derart an die Straße angebunden ist, dass sich die von ihr typischerweise ausgehenden Verkehrsgefahren dort auf den Straßenverkehr auswirken können“, heißt es im Juristendeutsch.

Kritik an Haltung
der Kreisbehörde

Ein Urteil der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 27. September, auf das sich Schleibinger bei seiner Forderung beruft, lässt das Ministerium als Argument ebenso wenig gelten wie die Regierung von Oberbayern und die Kreisverwaltung. Das verpflichtete den Landkreis Gifhorn, in Eickhorst und Jembke Ortsschilder zum Schutz von Anwohnern an der Kreisstraße 58 und der Bundesstraße 248 zu versetzen (Aktenzeichen 6A/ 10/09 beziehungsweise 6A 21/09). Die Häuser der Kläger lagen außerhalb der geschlossenen Bebauung, das Ortsschild befand sich hinter ihren Anwesen. Das Ministerium stellt zu den Urteilen fest, dass sich die der Klage zugrunde liegenden Sachverhalte von der Situation in Mietraching „erheblich unterscheiden“.

Der Landtagsabgeordnete Sepp Lausch hat sich mittlerweile selbst ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und tritt ebenso wie die Bürgermeisterin für eine Verbesserung des Ist-Zustandes ein. „Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie sie vom Landratsamt dargestellt wird.“ Die Haltung der Kreisbehörde nähre den Verdacht, dass die Exekutive im konkreten Fall die Legislative ausbremsen wolle, sagt er.

Er verweist auf einige Ortstafeln in Orten des Landkreises, die ebenfalls weit vor einer Bebauung stünden – beispielsweise in der Gemeinde Großkarolinenfeld. Diesen Umstand hat das Landratsamt bereits früher nicht bestritten, gleichzeitig aber darauf verwiesen, dass dies nicht rechtfertige, auch andernorts eine Ortstafel falsch zu platzieren. Lausch möchte, „dass das Pferd anders aufgezäumt wird“, und wirft eine Frage auf, die er auch beim Treffen im Landratsamt stellen wird. „Wem schadet eigentlich eine durch die Versetzung der Ortstafel zu erreichende Geschwindigkeitsbeschränkung an dieser Stelle? Doch nur jenen, denen es ums Rasen geht“, sagt der Abgeordnete.

Alternative Lösung
und letzter Ausweg

Er möchte den Konflikt mit einer bürgerfreundlichen Lösung beendet sehen. Sollte sich eine Versetzung des Ortsschildes eventuell deshalb schwierig gestalten, weil sie Auswirkungen auf das Baurecht haben könnte, will er auf dieser Forderung nicht beharren, bringt aber gleichzeitig eine Alternative ins Spiel. „Dann sollte man an dieser Stelle halt ein Tempo-50-Schild aufstellen. Damit wäre derselbe Effekt erreicht. Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass ein kleines Schild mit so viel Bürokratie verbunden ist“, so der Parlamentarier.

Ob der Schriftverkehr mit dem Treffen im Landratsamt endet, ist offen. Wenn nicht das von ihm gewünschte Ergebnis dabei herauskommt, steht Herbert Schleibinger noch ein weiterer Weg offen. Er kann eine Petition beim Landtag einreichen. Dann hätte er wieder mit Sepp Lausch zu tun, der Mitglied im Petitionsausschuss ist.

Artikel 3 von 11