Bruckmühl – Kürzlich fand ein Austausch zwischen Vertretern der örtlichen Gewerbebetriebe und der Marktgemeinde Bruckmühl statt. Teilnehmer waren Charly Kunze und Florian Kunze-Scheffler (Kunze GmbH), Stefan Ott (Huber Automobile GmbH), Bernhard Geier (Geier Feinmechanik GmbH & Co. KG) sowie Dritter Bürgermeister Robert Plank, Markus Zehetmaier (Leitung Fachbereich Immobilienwirtschaft/Wirtschaftsförderung) und Thomas Brückner (Fachbereichsleiter Bauverwaltung).
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Auswirkungen, die eine mögliche Ansiedlung eines McDonald‘s-Restaurants im Gewerbegebiet aus Sicht der ansässigen Unternehmen haben könnte (wir berichteten). Die Gewerbetreibenden verwiesen dabei vor allem auf die bereits heute angespannte Parkplatzsituation sowie auf mögliche zusätzliche Verkehrsbelastungen.
Ein weiterer Punkt war die Frage der Gleichbehandlung im Gewerbegebiet. Die Unternehmen machten deutlich, dass sie sich bei ihren eigenen Bauvorhaben an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten haben, etwa hinsichtlich der vorgeschriebenen Grünflächen und der zulässigen Höhe von Werbeanlagen. Vor diesem Hintergrund wiesen sie darauf hin, dass durch die bereits vom Marktgemeinderat abgestimmte Ausnahme der Eindruck einer Ungleichbehandlung gegenüber den ansässigen Betrieben entstehen könnte.
Die Vertreter der Marktgemeinde erläuterten, dass ihnen hierzu eine formlose Anfrage des Grundstückseigentümers beziehungsweise Projektträgers vorgelegen habe, in der Befreiungen von Vorgaben der Grünordnung sowie von den zulässigen Höhen für Werbeanlagen beantragt wurden. Über diese Anfrage habe der Marktgemeinderat nach sachlicher Prüfung beraten und abgestimmt.
Zugleich betonten die Gemeindevertreter, dass die Kommune nicht darüber entscheiden könne, welches Unternehmen sich ansiedelt, sofern die geplante Nutzung den geltenden planungsrechtlichen Vorgaben entspreche. Der Gemeinde sei ein gutes Verhältnis zu allen Gewerbetreibenden wichtig. Gemeinsames Ziel sei ein funktionierendes und wirtschaftlich erfolgreiches Gewerbegebiet, das langfristig attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen und Arbeitsplätze bietet.
Nun bleibt abzuwarten, ob McDonald’s die Ansiedlung in Bruckmühl weiterverfolgt und einen offiziellen Bauantrag zur Genehmigung vorlegt. Dieser wäre von der Gemeinde auf Grundlage der Vorgaben des Bebauungsplans zu prüfen. Die angrenzenden Unternehmen werden das weitere Verfahren aufmerksam begleiten und sich die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Möglichkeiten vorbehalten.
Die Gesprächsteilnehmer beschrieben den Austausch als offen, sachlich und konstruktiv. Beide Seiten konnten ihre jeweiligen Standpunkte darlegen und offene Fragen direkt miteinander besprechen.