Uhu und Otter: Jagd nach geschützten Arten

von Redaktion

Opfer von Wilderei sind zunehmend nicht nur die gewöhnlichen Wildarten wie Hirsche, Rehe oder Wildschweine, sondern auch streng geschützte Arten. Publik wurde zuletzt ein toter Luchs im Berchtesgadener Land, der vermutlich gewildert worden ist (wir berichteten) – ein Bagger zog den kopflosen Kadaver bei Arbeiten zufällig aus dem Saalachsee. Zuvor waren seit 2010 weitere fünf Luchse in Bayern gewildert worden, geht aus einer Interpellation der SPD-Landtagsfraktion zum Thema „Zustand der Natur in Bayern“ hervor.

Die Interpellation, eine Art große parlamentarische Anfrage, berücksichtigt alle Fälle von Wilderei bis Ende 2016. Demnach wurden zwischen 2010 und 2016 auch drei Fischotter illegal getötet, ferner eine große Anzahl von Greifvögeln: unter anderem sechs Weißstörche, ein Graureiher, 17 Rotmilane, drei Rohrweihen, vier Uhus sowie nicht weniger als 49 Mäusebussarde. Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein.

Das Umweltministerium, das die Daten erhoben hat, weist auf einen weiteren wenig beachteten Sachverhalt hin: Auch auf vielen Privatgrundstücken würden angeblich störende geschützte Tierarten getötet – als Beispiele nennt das Ministerium Spitzmäuse, Fledermäuse, Feldhamster, Biber und Schwalben. „Eine Erfassung und Verfolgung solcher Taten ist generell kaum möglich“, erklärt das Umweltministerium.

Der SPD-Umweltpolitiker Florian von Brunn mahnt trotzdem mehr Energie bei der Verfolgung der Wilderei an: „Wir brauchen eine spezialisierte Ermittlungseinheit beim Landeskriminalamt, die sich auf solche Fälle konzentriert.“ dirk walter

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