Kritik an Ausschluss Behinderter von Wahl

von Redaktion

Behinderten-Beauftragte Badura fordert Änderung der Bestimmungen zur Landtagswahl

München – Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, hat den Ausschluss von mehr als 19 000 Menschen in Bayern bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag kritisiert. „Das entspricht der Einwohnerzahl von Städten wie Aichach oder Lichtenfels“, sagte sie gestern: „Das darf sich bei der Landtagswahl im kommenden Jahr nicht wiederholen!“

Badura fordert eine Abschaffung von Paragraf 13 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes und von Artikel 2 Absatz 2 des bayerischen Landeswahlgesetzes, in dem die Wahlrechtsausschlüsse festgelegt sind. Bundesweit sind rund 62 Millionen Bundesbürger am 24. September zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl aufgerufen. Wie viele tausend Volljährige bundesweit von der Teilnahme ausgeschlossen sind, darüber gibt es weder Statistiken noch offizielle Angaben. Laut einer Studie des Bundessozialministeriums, die mit Daten aus den Jahren 2014 und 2015 arbeitet, sind 84 000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, 81 000 davon sind Menschen mit einem Handicap. Sobald ein Gericht jemandem einen Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt hat, greift der Wahlrechtsausschluss laut Bundes- und Landeswahlgesetz. Ein modernes und inklusives sowie an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtetes Wahlrecht erlaube Menschen „trotz rechtlicher Betreuung die Teilnahme an der Wahl“, so Badura. Sie werde sich weiterhin für die sofortige Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses einsetzen.  epd/mm

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