Kritik an Parteiabsprachen

von Redaktion

Nürnberg – Wegen der eingeschränkten Wählbarkeit von CDU und CSU in Deutschland bei der Bundestagswahl hat das Nürnberger Anwaltspaar Rainer und Christine Roth das Ergebnis angefochten. Kritik üben die Juristen dabei an den „Staatsorganen“. Indem Gesetzgeber und Bundeswahlleiter Parteiabsprachen duldeten, schränkten sie die Wahlfreiheit der Bundesbürger ein. Zudem werde die „Verfälschung des Wählerwillens“ in Kauf genommen. Hätten die Wähler bundesweit die CSU wählen können, hätte die AfD niemals ihr jetziges Wahlergebnis erreicht, argumentiert das Paar.

Es war erst im Juni mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden eine entsprechende Klage abgewiesen.

Christine Roth, geborene Schanderl, ist als juristische Rebellin bekannt: Wegen eines „Stoppt Strauß“-Ansteckers flog sie 1980 von der Schule, klagte erfolgreich dagegen und gewann 1998 als Anwältin eine Verfassungsklage zum „Abtreibungsparagrafen“ gegen den Freistaat.  lby/ja

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