München/Schongau – Eines stellt Petra Anderl aus Schongau gleich mal klar. „Es geht nicht nur um mich“, sagt die Schongauer Geschäftsfrau. Sie kämpfe „für die Allgemeinheit“. Dann erzählt sie von einer 80-jährigen Frau, die gar kein Auto hat. An ihrem Grundstück düsen aber täglich schwere Busse vorbei, die den Straßenbelag ruinieren. Und jetzt soll die Seniorin, wenn es denn der Schongauer Stadtrat beschließt, dafür zahlen? Auf gar keinen Fall, sagt Petra Anderl – und initiierte mit einer Bekannten Protest. Am Samstag vormittag gibt es in der Schongauer Innenstadt eine Demo gegen „Strabs“ – es dürfte bayernweit die erste dieser Art sein.
Das Problem „Strabs“ freilich ist landauf, landab bekannt – vor allem in den Gemeinden (wie Schongau), die bisher diese Straßenausbau-Beitragssatzung nicht haben und die Anlieger von kostspieligen Gebührenbescheiden verschonten.
Das sind nicht wenige. Nach einer Erhebung von 2015 gab es in 560 Gemeinden in Bayern keine Satzung. Der Druck, eine solche zu erlassen, wächst aber. Starnberg hatte seine Satzung 2015 abgeschafft, jetzt gab es einen Wink vom Landratsamt. Der Stadtrat hat kürzlich aber beschlossen, gegen die Pflicht zum Erlass einer Satzung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Hohenbrunn (Kreis München) hat gleichfalls geklagt, unterlag aber und zog sogar vor das Bundesverwaltungsgericht. In Unterhaching wurde der Vollzug der Satzung für ein Jahr ausgesetzt, um die neue Rechtslage abzuwarten. In Penzberg schiebt der Stadtrat seit Langem die Einführung einer Satzung hinaus – der Kämmerer wies kürzlich daraufhin, dass die Entscheidung für die Haushaltsplanung aber akut wichtig sei. In Prien am Chiemsee drohen Anwohnern zweier Straßen – insgesamt über 100 – deftige Gebührenbescheide.
In Augsburg denkt die Stadtverwaltung über eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge nach – mit einer aufwendigen Modellrechnung für einen Stadtteil soll dargestellt werden, welche Beiträge jeweils auf die Grundstückseigentümer zukämen.
Die wiederkehrenden Beiträge sind eine Neuerung, die der Bayerische Landtag 2016 eingeführt hat. Statt Anliegern hohe Einmalbeiträge abzuverlangen, sollen die Kosten in jährlichen Raten auf alle Grundstückseigentümer eines Ortsteil umgelegt werden. Doch gibt es komplizierte rechtliche Probleme bei der Umstellung. „Man kann nicht sagen, dass das wirklich ein Erfolg ist“, sagt Referatsdirektorin Claudia Drescher vom Bayerischen Gemeindetag. Bisher hat nach Kenntnis des Gemeindetags erst eine Kommune in Bayern – Mauth in Niederbayern – wiederkehrende Beiträge eingeführt. Der Gemeindetag hatte sich bei der Reform für eine Beibehaltung der Gebühren eingesetzt. „Damit haben wir uns bei manchen unserer Mitglieder nicht gerade beliebt gemacht“, gibt Drescher zu. Aber es gebe keine Alternative.
Trotz der Probleme ist bisher nicht erkennbar, dass das Kommunalabgabengesetz erneut reformiert wird. Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) deutete zwar kürzlich Diskussionsbereitschaft an („kein Tabuthema“), ein konkreter Plan ist aber nicht vorhanden. Diese Diskussion sei „abgeschlossen“, sagt der CSU-Innenpolitiker Florian Herrmann. Er ärgert sich aber über Gerichte, die den Spielraum für bürgerfreundliche Änderungen immer enger setzten. „Politik ist kein Wunschkonzert“, sagt der Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, Joachim Hanisch, der früher selbst Bürgermeister war und die Reform mitgestaltet hat. Die Zeit für eine weitere Reform sei nicht reif, da die jüngste Änderung erst eineinhalb Jahre her sei. „Da würden wir uns selber disqualifizieren.“