Es herrschte seltene Einigkeit im Bayerischen Landtag, als im Jahr 2015 einstimmig eine Reform des Kommunalabgabengesetzes beschlossen wurde, in der die Straßenausbau-Beiträge geregelt ist. Es gab verschiedene kleine Erleichterungen für die betroffenen Bürger. Danach sollte in den Gemeinden, wo die ungeliebte, oftmals fünfstellige Gebühr Dauerstreitthema war, endlich Ruhe einkehren. So dachte man. Diese Annahme war aber falsch. Überall da, wo entweder die Einführung einer Satzung oder aber konkret der Ausbau einer Anliegerstraße geplant ist, gibt es weiterhin Anwohnerprotest der massiven Art. So groß ist oft der Zorn, der den Gemeindefrieden untergräbt, dass die Frage im Raum steht, ob der Freistaat die Straßenausbau-Beiträge nicht einfach abschaffen sollte, wie der Haus- und Grundbesitzerverband sowie die FDP das fordern.
Das könnte viel Beifall finden – zumindest bei den Betroffenen. Die Frage aber ist, wer für die Baukosten sonst aufkommen würde. Denkbar ist, die Beiträge auf alle Einwohner eines Viertels umzulegen, nicht nur auf die Grundstücksbesitzer. Aber das wäre sozial ungerecht, bei den Mietern auch noch abzukassieren. Denkbar wäre auch, dass schlicht die Gemeinde zahlt, die sich das Geld dann aber zurückholen würde – über höhere Grundsteuern zum Beispiel, womit den Eigentümern auch nicht geholfen wäre. Dritte Möglichkeit: Der Freistaat erhöht über den Finanzausgleich die Zuschüsse für die Gemeinden, die das Geld dann gezielt für Straßenbau verwenden. Das klingt nach einem geschickten Schachzug. Aber auch der Freistaat muss das Geld erwirtschaften. Dann wäre jeder Steuerzahler belastet – was wohl auch nicht jeder gerecht finden würde.