Nürnberg – Der im sogenannten „Reichsbürger“-Prozess angeklagte 50-Jährige aus dem fränkischen Georgensgmünd hat sich gestern erstmals zu den Tatvorwürfen geäußert – wenn auch nur in schriftlicher Form. In einer vom Gericht verlesenen Erklärung betonte der Mann: „Ich hatte nie die Absicht, jemanden zu verletzen.“
Bei dem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) im Oktober 2016 habe er lediglich einen Überfall verhindern und die Bewohner des Hauses vor Eindringlingen schützen wollen, heißt es in der Erklärung weiter. Das Schreiben hat den Richtern seit Prozessbeginn vorgelegen und wurde nun in das Strafverfahren eingeführt. Bisher hatte die Anwältin des 50-Jährigen lediglich in einem Interview vor Prozessbeginn die Haltung des Angeklagten zu den Tatvorwürfen erläutert.
Nach Angaben der Kammer hatten die Richter den Briefumschlag mit der Erklärung am ersten Prozesstag auf dem Richtertisch vorgefunden. Wer ihn dort ablegte, konnte das Gericht am Mittwoch jedoch nicht abschließend klären. Auf entsprechende Nachfragen erklärte sich der Angeklagte gestern einverstanden, die Erklärung in der öffentlichen Verhandlung verlesen zu lassen.
Laut Anklage schoss der 50 Jahre alte sogenannte Reichsbürger damals elf Mal auf die Einsatzkräfte. Ein Beamter wurde dabei getötet, zwei weitere verletzt. Die schriftliche Aussage, die der Angeklagte selbst als „Lebenderklärung“ bezeichnet, stellt zugleich die Zuständigkeit des Landgerichts in seinem Fall in Frage. Für eine „Anhörung“ stehe er aber zur Verfügung, heißt es weiter.
Zugleich versicherte er schriftlich, dass er zu einem direkten Zusammentreffen mit den Angehörigen des getöteten SEK-Beamten bereit sei. „Ich stehe den Angehörigen Auge in Auge zur Verfügung.“ lby