von Redaktion

Augsburg – Nach der Verurteilung des ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten Linus Förster haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revisionsantrag gestellt. Das Landgericht hatte Förster Ende September zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kammer sprach ihn wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen, heimlicher Sex-Aufnahmen und Kinderporno-Besitzes schuldig. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Ob das Urteil tatsächlich vom Bundesgerichtshof überprüft wird, ist noch offen. Es lag etwa in der Mitte zwischen den Strafforderungen in den Plädoyers. In vielen Fällen werden Revisionsanträge zurückgezogen, nachdem die beiden Prozessparteien das schriftliche Urteil geprüft haben.  lby

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