Gefahren besser im Blick

von Redaktion

Von Beatrice Ossberger

München – Eine Fabrik steht in Flammen. Das Feuer breitet sich schnell aus und droht auf andere Gebäude überzugreifen. Gibt es vielleicht mehrere Brandherde? Wie ist die Situation auf dem Dachstuhl? Und sind noch Menschen im Gebäude? „Das“, sagt Johann Eitzenberger, Kreisbrandrat von Garmisch-Partenkirchen und Vorsitzender des Bezirksfeuerwehrverbands Oberbayern, „ist genau so ein Szenario, in dem der Einsatz einer Drohne durch die Feuerwehr sinnvoll ist.“

Eine Drohne kann das Gesamtareal überfliegen. Ihre Bilder sendet sie dabei in Echtzeit an den Einsatzwagen. Im Vergleich zur normalen Erkundung erhält die Feuerwehr dadurch einen besseren Überblick und kann ihren weiteren Einsatz entsprechend anpassen.

Es gibt viele Situationen, in denen die Fluggeräte den Rettungskräften am Boden helfen können. Etwa bei einem Unfall mit Gefahrenstoffen, den zuerst die Drohne erkundet, und nicht das Einsatzteam. Oder bei der Suche nach Glutnestern in einer Brandruine, die zuerst eine Drohne mit Wärmebildkamera übernimmt. Auch eine Gefahrenstoffmessung kann gefahrlos mithilfe einer Drohne erledigt werden, während die Einsatzkräfte außerhalb des Gefahrenbereichs bleiben. Zudem werden Drohnen seit Längerem bei der Personensuche eingesetzt.

Bei den Feuerwehren in Oberbayern ist die Nachfrage nach Drohnen groß, allerdings fehlen Handlungsrichtlinien für den Umgang mit der Drohne als Einsatzmittel. Das Thema steht in dieser Woche deshalb ganz oben auf der Agenda der Herbstdienstversammlung, zu der die Regierung von Oberbayern die Kreis- und Stadtbrandräte sowie Polizei und Fachbehörden geladen hat. „Es gibt einige wenige Feuerwehren in Oberbayern, die bereits Drohnen haben“, sagt Eitzenberger.

Eine von ihnen ist die Kreisbrandinspektion Weilheim-Schongau. Sie wird auf der Konferenz gemeinsam mit der Bergwacht Hausham (Landkreis Miesbach) über ihre Erfahrung mit Drohnen berichten. „Das wird interessant“, meint Eitzenberger. „Denn der Einsatz von Drohnen steckt bei uns noch in den Kinderschuhen.“ Viele Fragen seien noch offen, zum Beispiel wie viele Drohnen pro Landkreis überhaupt sinnvoll sind, oder wie der Drohnenpilot ausgebildet sein muss.

Grundsätzlich sieht der Kreisbrandrat die Drohne nicht als Erst-Einsatzmittel: „Schon allein deshalb, weil nicht jede der 1400 Feuerwehren in Oberbayern über eine Drohne verfügen wird.“ Erst wenn sich am Einsatzort herausstellt, dass eine Drohne sinnvoll wäre, würde diese angefordert. „Wo diese Drohne dann stationiert ist, und welche Organisationen über sie verfügen dürfen, müssen wir ebenfalls noch festlegen“, so Eitzenberger.

Der Einsatz von Drohnen durch Hilfsorganisationen ist seit April dieses Jahres durch eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums geregelt. Die Verordnung, in der auch der Kenntnisnachweis (Führerschein) für private Drohnen-Piloten festgeschrieben wurde, stattet Rettungsorganisationen wie Feuerwehren, das Technische Hilfswerk oder das Rote Kreuz mit einer generellen „Erlaubnisfreiheit“ ihm Rahmen ihrer Einsätze aus.

Welche Ausbildung ein Drohnenpilot der Feuerwehr haben muss, ist nicht spezifiziert. „Der Pilot muss das Gerät sicher führen können“, sagt Eitzenberger. „Aber auch hier fehlt es noch an generellen Richtlinien.“ Bisher läuft die Ausbildung über den Hersteller der Drohne – und ist entsprechend unterschiedlich. „Vielleicht könnte es eine einheitliche Ausbildung über die Feuerwehrschulen geben“, denkt Eitzenberger laut. „Aber das ist Zukunftsmusik.“

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