Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darf laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach gewerbliche Altpapiersammlungen untersagen. Der Verwaltungsgerichtshof wies in Revision die Klagen eines Unternehmens gegen das Verbot ab. Der Landkreis will einen Dritten mit der Altpapiersammlung beauftragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. lby