Betrugsfall Günther Felbinger: Kein Termin für Abgeordneten-Prozess

von Redaktion

München – Am Ende war der Druck zu groß. Längst berichteten Medien wegen fragwürdiger Zahlungen eines Parlamentariers an seine Mitarbeiter, da informierte der Abgeordnete Günther Felbinger die Staatsanwaltschaft. Und er füllte einen Überweisungsträger aus, mehr als 60 000 Euro an die Staatsoberkasse. Eine Rückzahlung für zu Unrecht kassiertes Geld vom Landtag. Ein Schuldeingeständnis sozusagen. Zwei Jahre ist das jetzt her, der fällige Betrugs-Prozess hat aber immer noch nicht begonnen.

Nach der Anklageerhebung im April rechnete man im Parlament damit, dass das Verfahren im Herbst startet. Nun wird es dem Vernehmen nach bis zum Frühjahr dauern. Mindestens. „Über die Zulassung der Anklage ist noch nicht entschieden“, sagt Florian Gliwitzky, Sprecher des zuständigen Landgerichts München I, auf Nachfrage. Dementsprechend gebe es auch keinen Termin. „Im normalen Rahmen“ bewege sich das, immerhin hätten Fälle Vorrang, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen. Und selbst bei diesen priorisierten Haftverfahren sei in München mit einer Wartezeit von einem halben Jahr nach Anklageerhebung zu rechnen.

Das öffentliche Interesse an dem Verfahren ist aus zwei Gründen hoch. Erstens ist Felbinger aktiver Parlamentarier, zweitens hängen die Vorwürfe direkt mit seinem Mandat zusammen. Der Unterfranke räumte bereits ein, mit fingierten Abrechnungen Geld des Landtags zweckentfremdet zu haben. Statt Mitarbeiter zu bezahlen, soll er es von 2011 bis 2015 in die eigene Tasche gesteckt haben – zusätzlich zur Abgeordnetendiät, die aktuell bei 8022 Euro liegt.

Bei einer Verurteilung wegen Betrugs steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren im Raum. Aus Justizkreisen ist zu hören, dass Felbingers Verteidigung zuletzt mit dem Landgericht über einen sogenannten Deal verhandelt haben soll – also ein Geständnis im Gegenzug für einen geringeren Strafrahmen. Alle Seiten bestreiten das. Vom Gericht heißt es, es habe lediglich ein Gespräch zur Terminierung gegeben, wie es stets üblich sei.

Fraglich ist, ob Felbinger Interesse an einem zeitnahen Prozessbeginn hat. Einerseits plagten ihn zuletzt gesundheitliche Probleme, die er auch auf die Belastungen wegen der anhaltenden Ungewissheit zurückführte. Nachdem er immer wieder kritisiert und auch seine Erkrankung öffentlich infrage gestellt wurde, trat er sogar im Juli aus der Fraktion der Freien Wähler aus. Seitdem sitzt er als einzelner Abgeordneter im Landtag. Andererseits nützt es ihm, wenn immer mehr Zeit vergeht: Felbinger hat sein Mandat seit neun Jahren, wenn er mindestens noch bis zum Frühjahr bleibt, steht ihm der Pensionsanspruch als Landtagsabgeordneter zu. Der liegt bei 33,5 Prozent der Diät – macht monatlich 2687 Euro. Ab dem elften Jahr der Parlamentszugehörigkeit würde die Summe sogar bis maximal 71,75 Prozent (5755 Euro) etappenweise steigen.

Im Falle einer Verurteilung wäre Felbinger zwar nicht zum Rücktritt gezwungen. Der Druck auf ihn würde aber massiv steigen. Das momentane Murren im Landtag sitzt Felbinger offenbar aus. Es geht für ihn um viel Geld – wieder mal. Sebastian Dorn

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