Sechs tote Teenager in GArtenhaus – Vater vor Gericht

„Die Katastrophe meines Lebens“

von Redaktion

von christiane Gläser

Würzburg – Es ist ruhig im großen Saal des Landgerichts Würzburg während der Verteidiger des Angeklagten dessen persönliche Erklärung verliest. Nur das Weinen und Schluchzen des 52-Jährigen durchbricht die Stille. Der Vater hat seine zwei ältesten Kinder verloren – weil er einen Stromgenerator in seiner Gartenlaube falsch aufgestellt hatte. Seine Tochter, sein Sohn und vier weitere Teenager im Alter von 18 und 19 Jahren starben deshalb im Januar an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Am ersten Prozesstag hat der Unterfranke die volle Verantwortung dafür übernommen. „Ich kann es mir nicht erklären. Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, las Strafverteidiger Hubertus Krause vor.

Der Vater steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der im Technikraum des Häuschens aufgestellte Stromgenerator war nicht für Innenräume geeignet. Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war. „Bei der Aufstellung des Generators missachtete der Angeklagte aus nicht nachvollziehbarer Nachlässigkeit Warnhinweise“, heißt es in der Anklageschrift.

Erst 2013 hatte der Familienvater das Grundstück mit dem Gartenhaus darauf gekauft. Das fast 50 Quadratmeter große Haus mit seinen sechs Räumen hatte er seitdem umfassend renoviert und modernisiert. Weil es nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, installierte er eine Solaranlage. Den benzinbetriebenen Generator besorgte er, damit auch Geräte mit einem höheren Strombedarf genutzt werden können.

Vor Gericht versucht der Kraftfahrer so ausführlich wie möglich den Tag und die Vorbereitungen für den 18. Geburtstag seiner Tochter zu beschreiben. Zuvor hatte er sogar ein Feuerwerk gekauft und eine Genehmigung für das Abbrennen besorgt. „Es sollte ein schöner Geburtstag werden.“

An diesem Tag im Januar ist es sehr kalt. Damit es die jungen Leute bei der Feier im Garten warm haben, fährt der 53-Jährige dreimal zum Grundstück. Er heizt den Holzofen an, bringt die Geburtstagstorte und das Essen. Der Stromgenerator im Technikraum läuft fast ununterbrochen. Zwei seiner drei jüngeren Kinder schauen während der Vorbereitungen im Häuschen Fernsehen. „Ich weiß noch, dass das Sams lief.“

Am Abend kommen seine Tochter und die fünf Jungs. Er wünscht ihnen viel Spaß und sagt, sie sollen es nicht übertreiben. Das Telefon legt er beim Schlafengehen extra neben das Bett. „Damit ich es mitbekomme, falls die Kinder noch etwas brauchen. Ich hörte aber nichts mehr von ihnen.“

Das tödliche Gas, das nicht gerochen und geschmeckt werden kann, breitet sich schnell in der Hütte aus. Der Anklageschrift zufolge starben die sechs Teenager vermutlich schon ein bis zwei Stunden nachdem ihre Party gegen 21 Uhr begonnen hatte.

Die Verzweiflung des Mannes ist offensichtlich. „Was passiert ist, ist die schlimmste Katastrophe meines Lebens. Sie alle waren Freunde, sie alle waren noch so jung.“ Er selbst fand die Jugendlichen am Morgen. Zuerst habe er gedacht, sie schliefen noch. „Mein erster Gedanke war, dass sie zu viel getrunken hatten, denn ich nahm auch Geruch von Erbrochenem wahr.“ Doch als er seine Tochter sanft wecken wollte, fühlte sie sich kalt an – trotz einer Umgebungstemperatur von etwa 20 Grad. Wenig später war ihm klar, „dass etwas Schreckliches passiert ist“.

Das Schicksal des 52-Jährigen geht vielen Prozessbeobachtern nahe. Er hat bei der Tragödie zwei seiner Kinder verloren. Schon einmal mussten er und seine Frau ein eigenes Kind zu Grabe tragen. „Das ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann.“ Vor Gericht sitzt der Mann mit den langen dunkelblonden Haaren und dem Vollbart zusammengesunken auf seinem Stuhl, weint viel und antwortetet den Richtern nur mit einem Kopfnicken oder -schütteln. Immer wieder vergräbt er kopfschüttelnd den Kopf in seinen Händen, blinzelt Tränen weg.

Die Verteidiger des Mannes könnten auf den Paragrafen 60 des Strafgesetzbuches plädieren. Demzufolge kann ein Gericht von einer Strafe absehen, wenn die Folgen der Tat für den Täter so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe verfehlt wäre. Gerichtssprecher Michael Schaller gab allerdings zu bedenken, dass nicht nur die Kinder des Angeklagten, sondern auch vier weitere Jugendliche in der Gartenlaube starben. Zwei Familien sitzen als Nebenkläger im Gerichtssaal.

Die Eltern der toten Teenager sollten uneingeschränkt Antworten bekommen, damit sie das Geschehen verarbeiten könnten, sagte der 52-Jährige. „Wir befinden uns in Trauer. Es ist nichts verarbeitet. Ich selbst muss neben der Trauer mit der Schuld leben.“

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