München – Der Prototyp eines Straftäters ist nach wie vor männlich und jung. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch sie zieht sich auch durch die Strafverfolgungsstatistik des vergangenen Jahres, die Justizminister Winfried Bausback (CSU) gestern in München vorstellte. Knapp 120 000 Menschen wurden 2016 in Bayern rechtskräftig verurteilt – das ist ein leichter Anstieg von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Vier von fünf dieser Verurteilten sind Männer.
Bei den verurteilten Straftätern unter 21 zeichnet sich eine gegenläufige Entwicklung ab. Während bei den Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) ein Rückgang zu verzeichnen ist, steigt die Zahl der Verurteilten Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) an. Auffällig dabei: Bei mehr als 70 Prozent von ihnen wurde noch Jugendstrafrecht angewandt. Ein Ärgernis, wenn es nach dem Justizminister geht. In Zukunft müsse deutlicher im Gesetz stehen, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Tätern über 18 Jahren eine Ausnahme sein soll. „Hierfür werde ich weiter kämpfen“, betonte Bausback.
Während die Zahl der verurteilten Mörder zurückging, gab es einen besonders deutlichen Anstieg um 17,1 Prozent im Bereich der Wohnungseinbrüche. Um diese „ungute Entwicklung“ zu stoppen, seien zusätzliche Instrumente bei der Strafverfolgung nötig. Bausback erneuerte deshalb seine Forderung nach mehr Überwachung bei der Telekommunikation.
Auch auf die Entwicklung der Ausländerkriminalität ging Bausback ein – und mahnte zu Differenzierung. Die Zahl der verurteilten Ausländer stieg im vergangenen Jahr um 14,5 Prozent an. Etwas mehr als ein Drittel aller Verurteilten in Bayern sind Ausländer. Am häufigsten handelte es sich dabei um rumänische und türkische Staatsangehörige. „Wir nehmen die Entwicklung der Ausländerkriminalität sehr ernst“, betonte Bausback. Allerdings müsse man auch sehen, dass die Statistik auch Delikte beinhalte, die nur Ausländer begehen können – etwa Straftaten im Zusammenhang mit dem Aufenthalts- und Asylgesetz. Außerdem erfasse die Statistik nicht, ob es sich bei ausländischen Verurteilten wirklich um in Bayern lebende Menschen handle oder um Personen, die nur kurz oder vielleicht sogar nur für die Straftat nach Bayern kamen. Gerade bei organisierten Wohnungseinbrüchen sei dies öfter der Fall.
Auffällig ist, dass die Zahl der bei Sexualstraftaten leicht und bei Vergewaltigungen sogar deutlich von 84 Verurteilten auf 70 zurückging. Ob sich die gestiegenen Vergewaltigungszahlen aus der Polizeistatistik, die Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kurz vor der Bundestagswahl vorgestellt hatte, auf die nächste Strafverfolgungsstatistik auswirkt, bleibt abzuwarten. Auch die von Herrmann angesprochene Reform des Vergewaltigungsparagrafen habe sich auf die Statistik der Justiz zum vergangenen Jahr noch nicht ausgewirkt, betonte Bausback.
Die häufigste Strafe bleibt nach wie vor die Geldstrafe – sie wurde in 80 Prozent der Fälle verhängt. Freiheitsstrafen wurden gegenüber 21 114 Verurteilten ausgesprochen. Tatsächlich ins Gefängnis musste aber nur gut ein Drittel davon, der Rest kam mit Bewährung davon. Der Anteil von Freisprüchen ist hingegen so niedrig wie seit zehn Jahren nicht mehr.