Nürnberg – Als P. den Saal des Nürnberger Landgerichts betritt – wie immer in weißem Hemd und grauem Anzug –, hat er ein Lächeln im Gesicht. Die ausführliche Urteilsbegründung nimmt er dann weitgehend regungslos hin. Nur als die Richterin mehrere seiner eigenen Sätze vorliest, schüttelt er den Kopf.
Denn die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger lässt keinen Zweifel an der Tötungsabsicht des Angeklagten. Dass er angeblich nur aus Notwehr geschossen habe, wie die Verteidigung argumentiert hatte, lässt sie nicht gelten. P. war bereit, sein von ihm geschaffenes „Staatsgebiet“ mit „Blut, Eisen und Feuer“ zu verteidigen. So zitiert die Richterin aus Dokumenten von Wolfgang P. aus Georgensgmünd. Der 50-Jährige habe die Bundesrepublik Deutschland und ihre Amtsträger nicht anerkannt. Er habe sie als eine GmbH gesehen, an deren Gesetze er sich nicht halten muss. Aus dieser Gesinnung heraus habe er bei einem Polizeieinsatz am 19. Oktober 2016 auf den Beamten Daniel E. geschossen, ihn getötet und zwei seiner Kollegen verletzt. Wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes verurteilt das Landgericht in Nürnberg den 50-Jährigen zu lebenslanger Haft. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnet das Urteil als „hart“, aber „gerecht“ – angesichts der Schwere des Verbrechens. Für den ermordeten Polizisten gibt es im Innenministerium eine Gedenktafel.
Dem Angeklagten gegenüber sitzt die Mutter des Beamten, den er vor einem Jahr getötet hat. Sie muss sich Tränen wegwischen, während die Vorsitzende ausführlich erklärt, wie es zu der Tat kommen konnte. P. habe sich nach einem schweren Unfall vor 16 Jahren immer mehr verändert und sein „eigenes System“ aufgebaut, sagt die Richterin. Er gibt seinen Personalausweis ab, meldet seinen Wohnsitz und seine Kampfsportschule ab, zahlt keine Steuern und Gebühren mehr. Er „gründet den absoluten Staate P.“, gibt sich „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und sogar eine „Gebührenordnung“. Wenn Polizisten oder andere Behördenvertreter zu P. kommen, dürfen diese seinen „Staat“ nur auf Einladung betreten.
Als das Landratsamt schließlich seine Waffen einziehen will, erkundigt sich P. bei einem befreundeten Polizisten, was gegen ihn vorliegt. Nur wenige Tage vor dem Einsatz äußert er bei einem Poker-Abend, dass er damit rechnet, dass das Spezialeinsatzkommando (SEK) zu ihm kommt. Laut einem Zeugen sagt P.: „Ein paar von denen nehme ich mit.“ Und als am Abend vor dem Einsatz die Straßenlaternen neben P.s Haus ausgeschaltet werden, sagt der 50-Jährige zu einem Bekannten sinngemäß: „Die werden doch jetzt wohl nicht kommen?“
Die Richterin ist überzeugt: „Spätestens ab diesem Zeitpunkt rechnete der Angeklagte mit einem in Kürze bevorstehenden Einsatz der Polizei.“ Als die Beamten am frühen Morgen sein Haus stürmen, rufen sie mehrfach laut „Polizei“. Dies habe der Angeklagte gehört und er habe auch das Blaulicht vor seiner Tür gesehen. Daraufhin habe er seine unter dem Kopfkissen liegende Pistole genommen und durch die teilverglaste Wohnungstür elfmal auf die Beamten gefeuert. Sieben Schüsse treffen den 32-jährigen Daniel E.
Eine besondere Schwere der Schuld sah die Kammer nicht. Damit kann P. vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Obwohl P. die Gerichte in Deutschland nicht anerkennt, hofft er nun auf eines: Seine Anwältin Susanne Koller kündigt an, in Revision zu gehen. „Wir werden das Urteil überprüfen lassen.“
Nebenklage-Anwältin Monika Goller will keine Revision einlegen. Sie vertrat die Eltern des getöteten Beamten. „Ich bin zufrieden mit dem Urteil. Für Mutter und Vater des 32-Jährigen sei das Urteil „ein Schlusspunkt“. Es falle jetzt leichter, „das Geschehen zu verarbeiten“.