REchtsexpertin

Mildes Urteil nach Horror-Unfall

von Redaktion

Fürstenfeldbruck – Das Urteil gegen eine 18-jährige Fahranfängerin, die im Landkreis Fürstenfeldbruck einen tödlichen Unfall verursacht hatte, stößt auf Überraschung. Bei dem Unfall war ein dreijähriges Kind getötet worden, ein 17 Monate altes Baby ist nun querschnittsgelähmt (wir berichteten). Das Gericht erteilte der jungen Unfallverursacherin nach Beratung mit Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Leseweisung. Das heißt: Sie muss sich mit einem Buch befassen, das Sozialarbeiter für sie aussuchen und mit ihnen über die Lektüre sprechen. Ihren Führerschein darf die Frau behalten. Eine Rechtsexpertin erklärt nun, wie es zu dem milden Urteil kam: Die 18-Jährige sei nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, bei dem andere Kriterien zählten als bei Erwachsenen. Nicht Strafe, sondern Erziehung stehe im Vordergrund – auch mit Blick auf die Zukunft der Angeklagten. Eine Rolle spielt auch der Grad der persönlichen Betroffenheit des Täters. Die Unfallfahrerin werde den Horror ihr Leben lang nicht vergessen. Auch stufte das Gericht den Grad der persönlichen Schuld der Unfallfahrerin als relativ gering ein. Die katastrophalen Folgen ihres Fahrfehlers seien auf sehr ungünstige Umstände zurückzuführen. Das wollten die Gerichtsparteien der Frau begreiflich machen. Die Auseinandersetzung mit einem Buch könne laut der Expertin dafür die richtige Plattform sein.  sk

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