Ausbildungsgenehmigungen für Flüchtlinge
München – Um Arbeitsnehmern, die Flüchtlinge ausbilden, zu garantieren, dass sie ihre Azubis nicht plötzlich verlieren, gilt die sogenannte 3 plus 2-Regel. Sie sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber in Ausbildung für die Dauer der Lehre und zwei Folgejahre in Deutschland bleiben dürfen. In Bayern h