Korruptionsaffäre Regensburg

von Redaktion

Regensburg – In der Regensburger Korruptionsaffäre fordern die Anwälte des suspendierten Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs (SPD), das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Das geht aus einer am Montag im Landgericht Regensburg eingegangenen Stellungnahme der Anwälte zur Anklage hervor. Ende Juli hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg wie berichtet Anklage gegen Wolbergs erhoben. Sie wirft ihm unter anderem Bestechlichkeit vor.

Ebenfalls beschuldigt sind ein Bauunternehmer, ein früherer Mitarbeiter des Unternehmers und der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat. Die Anwälte von zwei der drei weiteren Beschuldigten gaben bis Montagnachmittag ebenfalls ihre Stellungnahmen ab und forderten, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Das Landgericht Regensburg muss die Anklagen sowie die Stellungnahmen – insgesamt mehrere Hundert Seiten – prüfen. Erst wenn es die Anklagen zulässt, kommt es zum Prozess.

Wolbergs soll laut Staatsanwaltschaft den Unternehmer bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der Firmenchef an die Regensburger SPD von September 2011 bis März 2016 rund 475 000 Euro gespendet haben. Der suspendierte Rathaus-Chef weist die Vorwürfe zurück. Er war am 18. Januar 2017 verhaftet worden und kam in Untersuchungshaft. Das Landgericht Regensburg setzte den Haftbefehl am 28. Februar außer Vollzug. Ute Wessels

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