München – Wegen nicht bezahlter Kindergartengebühren haben bayerische Kommunen Ausfälle in Millionenhöhe. So blieben in der Landeshauptstadt München in den Jahren 2015 und 2016 Kita-Bescheide von zusammen rund drei Millionen Euro unbezahlt. Ulrich Lobinger vom Münchner Referat für Bildung und Sport relativiert die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. Es sei deshalb kein besonders hoher Zahlungsrückstand.
In der bayerischen Hauptstadt kosten bis zu sechs Stunden Kindergarten täglich 118 Euro, plus 77 Euro Verpflegungsgeld. Das ist im Vergleich viel. In Dachau und Rosenheim sind es beispielsweise 158 Euro, inklusive voller Verpflegung. In Lenggries sind es nur 75 Euro plus 3,20 Euro pro Mittagessen, also 139 Euro im Monat.
In vielen Gemeinden werden die Gebühren einkommensabhängig berechnet. So auch in München. Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden komplett befreit. „Rund ein Drittel bezahlt keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz“, erläutert Lobinger. Dass München im bayerischen Vergleich relativ niedrige Ausfallquoten hat, liege am „allgemein guten wirtschaftlichen Umfeld“.
In Würzburg liegt die Ausfallquote deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut – bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon schlechter. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht, betont ein Sprecher. In Nürnberg heißt es, die Zahl säumiger Eltern sei seit Jahren relativ konstant. Konkrete Zahlen wurden nicht genannt.
Die Folgen der offenen Rechnungen für die Kinder sind unterschiedlich. Meist kann das Kind selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern zunächst in der jeweiligen Einrichtung bleiben. Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betont, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. Auch in Würzburg ist das so: „Wir versuchen, immer eine Lösung zu finden“, sagt Stadtsprecher Christian Weiß.
In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das nur in seltenen Einzelfällen, sagt Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Sobald eine Ratenzahlung vereinbart worden sei, dürfe das Kind wieder kommen. Bedauerlich findet Karl, dass es sich meistens um die Kinder handelt, „die am dringendsten den Besuch der Kita benötigen.“ Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes „aus pädagogischer Sicht“ möglichst zu vermeiden. Deshalb seien die Mitarbeiter stets bemüht, das Gespräch mit säumigen Eltern zu suchen und eine Lösung zu finden. Dennoch würden offene Forderungen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern, erklärt Lobinger.