Polizei sieht Aktion nun kritisch

Wasser gegen Gaffer: Keine Anzeige gegen Feuerwehr

von Redaktion

Rohrbrunn – Die Strafen steigen, Bayern lässt mitunter Sichtschutzwände in Stellung bringen – durchschlagenden Erfolg zeigen die Maßnahmen gegen Gaffer bislang aber nicht. Nach einem schweren Unfall auf der A 3 bei Rohrbrunn in Unterfranken ergriff ein Feuerwehrmann am Donnerstag die Initiative und bespritzte Schaulustige mit Wasser. Die spontane Aktion sorgte bundesweit für Aufsehen.

Obwohl ihm dafür wohl keine Anzeige blüht, kritisiert die Polizei nun die Aktion. „Für die Unterbindung und Ahndung bei Verkehrsbehinderungen sind ausschließlich wir zuständig“, betonte ein Sprecher des unterfränkischen Präsidiums. Am Tag des Einsatzes hatte er noch davon gesprochen, dass die Feuerwehr „in Absprache mit uns mit einem Wasserschlauch Aufmerksamkeit erzeugt“ habe. Das sei missverständlich formuliert gewesen, räumte der Sprecher auf Nachfrage ein. Im Vorfeld habe es keine Absprache gegeben, die Polizisten vor Ort hätten die Feuerwehr aber gewähren lassen. „Aus menschlichen Gründen ist die Aktion ja nachvollziehbar“, so der Sprecher weiter. Es sei aber „kein adäquates Vorgehen für Einsatzkräfte“. Grundsätzlich lobte er die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, alle Einsatzkräfte hätten schließlich unter den Gaffern zu leiden.

Rechtliche Schwierigkeiten hat der Feuerwehrmann, der zum Schlauch griff, offenbar nicht zu erwarten. Bislang sei keine Anzeige durch einen der bespritzten Gaffer eingegangen, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit. Von sich aus wird die Strafverfolgungsbehörde jedenfalls nicht aktiv. Es gebe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung“.

Auf Fotos und Videos sei ersichtlich, so die Erklärung der Ermittlungsbehörde, dass die Gaffer in einer sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit niedrigem Wasserdruck bespritzt worden seien. Getroffen worden seien vor allem die geschlossenen Beifahrerfenster.

Die Voraussetzungen für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr lägen nicht vor – dafür hätte der Feuerwehrmann laut Staatsanwaltschaft einen Unfall provozieren wollen oder in Kauf nehmen müssen.  ja/lby

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