Prozess gegen ärzte

Schwarzer Hautkrebs übersehen

von Redaktion

von nina gut

Holzkirchen – Marianne K. (Name geändert) und eine freiberufliche Chirurgin (51) waren gut befreundet. Darum vereinbarten sie für einen Samstag im März 2013 einen Termin in der Praxis eines Orthopäden in Holzkirchen (Kreis Miesbach), wo die Ärztin der Freundin eine vermeintliche Warze am linken Knie entfernen sollte. Die Warze rieb die 53-Jährige beim Gehen. Gesagt, getan. Das kleine Geschwür schickte die Chirurgin dann zur Gewebeuntersuchung ins Labor. Doch vom Befund erfuhr die Patientin nie. Ein schlimmes Versäumnis. Denn es handelte sich um ein malignes Melanom – schwarzen Hautkrebs.

Am Dienstag sitzen sich die ehemaligen Freundinnen mit ihren Rechtsanwälten im Gerichtssaal 314 des Landgerichts München II gegenüber. Denn durch die Nicht-Information bekam K. keine ärztliche Behandlung. Erst zwei Jahre später wurden Metastasen in den Lymphknoten in der Leiste diagnostiziert, das heißt eine schwere Krebserkrankung. Die 53-Jährige fordert 50 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Ärzte auch für weitere Folgeschäden haften.

Marianne K. weint, als sie den Richtern die Geschichte erzählt. Sie sei seit Langem mit der Ärztin befreundet gewesen. „Ich habe ihrer ärztlichen Kunst vertraut“, sagt sie. Nun bricht auch die Chirurgin in Tränen aus. Die Frage des Vorsitzenden, ob die Frauen noch befreundet seien, kann K. nicht beantworten. „Ich weiß es nicht.“ Die beiden hätten seit Bekanntwerden der Krebsdiagnose keinen Kontakt mehr gehabt.

Die Ärztin schildert den Fall aus ihrer Sicht. Auf dem histologischen Befund habe gestanden: „Klinische Angaben gesichert, Warze linkes Knie“. Sie habe sich noch gewundert, was das für eine „komische Diagnose“ sei und gedacht: „Blöde Histologie“. Sie habe dann nachgefragt, ob es noch mehr gebe. Das habe die Histologie verneint. Nachdem nie ein Hautkrebs-Verdacht im Raum gestanden habe, habe sie dann eben angenommen, dass es sich nur um eine Warze gehandelt habe. Laut im Prozess vorgelegten Unterlagen ergibt sich allerdings, dass im folgenden Text des Labors von einem malignen Melanom die Rede ist.

Der Vorsitzende Richter wunderte sich nach der Zeugenaussage. Das könnten vielleicht Laien so falsch interpretieren. „Aber als Ärztin ist das eigentlich nicht recht verständlich, dass man sich damit zufrieden gibt.“

Nicht nur medizinisch, auch juristisch ist die Sache vertrackt. Der eigentliche Beklagte ist der Praxis-Inhaber. Dieser bestreitet aber jegliche Schuld, weil er nicht operiert habe und der Kollegin nur kulanzhalber die Praxis überlassen habe. Deshalb hat er die Chirurgin mit ins juristische Boot geholt. Diese allerdings sagt, dass sie nicht abgerechnet habe. Gemeinsam boten sie einen Vergleich über 12 000 Euro an – und eventuell weitere Zahlungen bei einem Krankheitsrückfall. Doch darauf konnte man sich nicht einigen. Nun wird wohl ein Sachverständiger eingeschaltet. Das Gericht verkündet im Dezember, wie es weitergeht.

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