Passau – Für den tödlichen Messerangriff auf seine frühere Freundin muss ein Mann aus dem niederbayerischen Freyung für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau hat den 23-Jährigen gestern wegen Totschlags verurteilt. Der Richter folgte damit der Forderung der Verteidiger. Es handele sich um eine „klassische Beziehungstat“, sagte er. Das einstige Paar habe sich vor der blutigen Attacke um den gemeinsamen Sohn gestritten. Der Staatsanwalt hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes oder wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall plädiert.
Erst kurz vor Ende des Prozesses hatte der 23-Jährige gestanden, die Mutter seines Sohnes nachts im Schlafzimmer getötet zu haben. Mindestens ein Dutzend Stiche und Schnitte im Gesicht und am Hals stellte der Gutachter später fest. Der Angeklagte habe die 20-Jährige vorsätzlich umgebracht, befand die Kammer. In der Beziehung zwischen den beiden habe es von Anfang an Streit und Schläge gegeben, auch wegen der Spielsucht des 23-Jährigen. Angesichts des Gewaltexzesses sprach der Richter von einer „massiven Übertötung“. Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe sah das Gericht jedoch nicht als gegeben an.
Was den Fall von anderen vergleichbaren Taten unterscheide, sei das Verhalten des Angeklagten nach dem Angriff auf die junge Frau, sagte der Richter und führte unter anderem die „brutale Entsorgung“ der Leiche an. Weil die Tote für die Nische hinter dem Ofen zu lang gewesen sei, habe er ihr Kabelbinder um die Beine gewickelt, um diese dann anziehen zu können. Mehrere Tage verbrachte der Täter mit dem Kind und der Leiche in der Wohnung, ehe er nach Spanien flüchtete.
Um die Angehörigen in Sicherheit zu wiegen, verschickte er vom Handy des Opfers Nachrichten. Auf einen Gruß ihres zwischenzeitlichen neuen Freundes an die Frau am Morgen nach der Tat antwortete er später: „Ich habe den ganzen Vormittag geputzt.“ Tatsächlich hatte er die Blutspuren in der Wohnung zu beseitigen versucht und den Müll entsorgt.
Der Richter betonte: „Wir müssen hier die Tat aburteilen, nicht das Nachtatverhalten.“ Das zielgerichtete Handeln des Täters zeige aber, dass er klar gewusst habe, was er tat. In seinem Geständnis hatte der 23-Jährige angegeben, eine Flasche Wodka intus gehabt zu haben. Unklar ist, was der damals eineinhalb Jahre alte Sohn von dem Geschehen im Schlafzimmer mitbekommen hat. Das Kind lebt inzwischen bei der Mutter des Opfers. Sie hatte die Leiche ihrer Tochter zwei Wochen nach deren Verschwinden gefunden.