Stricher muss lebenslang ins Gefängnis

von Redaktion

Landgericht verurteilt Bozidar S. (56) für die brutale Tat aus dem Jahr 1986

München – Bozidar S. (56) muss lebenslang in Haft. Das Landgericht hat den Serben am Freitag wegen Mordes verurteilt. Richter Michael Höhne sah seine Schuld als erwiesen an: Laut Urteil hatte der Angeklagte im Jahr 1986 den Rentner Franz S. erschlagen. Erst nach mehr als 30 Jahren war der Fall durch einen zufälligen DNA-Abgleich geklärt worden. Bis dahin hatte Bozidar S. in Wien gelebt und mit der Tat wohl schon fast abgeschlossen.

Bis zuletzt hatte er beteuert, kein Stricher gewesen zu sein und sich nur gegen die Zudringlichkeiten gewehrt zu haben. Das Gericht hielt seine Aussagen aber für unglaubwürdig.

Im Prozess am Freitag verdrehte Bozidar S. die Augen, als Richter Höhne den Mordfall schilderte. Im Januar 1986 sei S. obdach- und mittellos gewesen, als er sich am Ostbahnhof herumgetrieben hatte – auf der Suche nach einem älteren Liebhaber, den er ausrauben kann. Der Angeklagte bestritt das bis zuletzt: Franz S. habe ihm angeboten, bei sich zu schlafen und dann plötzlich Sex gefordert. Angeblich in Panik will Bozidar S. ihn nur weggedrängt haben. „Eigentlich hat er mich betrogen“, sagte er.

Doch die Richter glaubten ihm das nicht. Denn Franz S. war an massiven Kopfverletzungen gestorben, der Angeklagte hatte ihn zuvor 26 Mal mit einem Aschenbecher und einem Parfumflakon geschlagen und ließ ihn dann in seinem Blut liegen.

„Der Angeklagte beschloss, den Mann zu töten, um seine Wohnung ungestört durchsuchen zu können“, urteilten die Richter. Demnach hatte Bozidar S. die Lederbörse des toten Rentners geklaut. Habgier sei das zentrale Mordmotiv gewesen. Zudem sei ihm die Tat nicht wesensfremd: Zehn Jahre danach hatte S. in Belgrad einen Journalisten erschlagen und saß dafür 20 Jahre in Haft. andreas thieme

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