München – Die Freien Wähler bringen wie angekündigt ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag. In dem Gesetzentwurf, der unserer Zeitung vorab vorliegt, werden die Teil-Streichung von Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes und die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs vorgeschlagen. Die Beiträge würden dadurch abgeschafft. Damit die Gemeinden nicht auf einem Finanzloch sitzen bleiben, wollen die Freien Wähler, dass im Gegenzug der kommunale Anteil an den staatlichen Einnahmen durch die Kfz-Steuer – der sogenannte Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund – von gut 50 auf 75 Prozent erhöht wird. An diesem Mittwoch wird das Plenum über die Vorschläge abstimmen. Insbesondere wie sich die CSU dabei verhalten wird, ist noch nicht absehbar. Dass sie dem FW-Antrag aber einfach zustimmen wird, ist unwahrscheinlich.
„Straßenausbaubeiträge sind ruinös für viele Bürger“, erklärt der Fraktionschef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger. Auch die Gemeinden würden durch die Beiträge, die nach der „Strabs“ (Straßenausbaubeitragssatzung) erhoben werden, von unnötig viel Bürokratie belastet. Ein erheblicher Anteil der beitragspflichtigen Bürger müsse private Kredite aufnehmen, heißt es in der Begründung zur Gesetzesänderung. Insgesamt spülten die Beiträge aber nur 60 Millionen Euro jährlich in die Kassen der Gemeinden. So ein Betrag sei in einem 60-Milliarden-Landeshaushalt verkraftbar.
Aiwanger wird den Gesetzentwurf heute im Landtag der Presse vorstellen. Zur Unterstützung hat er sich Vertreter von der „Allianz gegen Straßenausbaubeitrag in Bayern“, vom Eigenheimerverband und dem Verband Wohneigentum Bayern geholt – die beiden letzteren Verbände haben, wie berichtet, eine Popularklage gegen die ungeliebte Gebühr eingereicht.
In den Reihen der Gegner wird mittlerweile auch auf ein Urteil von 2007 verwiesen. Das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt hatte damals Bürgermeister und Gemeinderäte wegen Untreue belangt, weil diese auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet hätten. Auch müssten sie ebenso wie Gemeinde-Mitarbeiter mit einer Haftung gegenüber der Gemeinde rechnen, sogar Disziplinarverfahren seien unter Umständen denkbar. Dieses Bedrohungsszenario vor Augen sei es kein Wunder, dass Bürgermeister auch in Bayern auf die Umsetzung der „Strabs“ drängten, heißt es. dirk walter