Vom netten Nachbarn zum Killer

von Redaktion

Von Ulf Vogler

Augsburg – Der nette und hilfsbereite Mensch, für den ihn seine Freunde hielten, war der 32-Jährige nicht. Ganz im Gegenteil: „Sie sind ein eiskalter Typ“, sagt die Richterin des Landgerichts Augsburg gestern dem Angeklagten ins Gesicht. Zuvor hat sie ihn wegen zweifachen Mordes an einem 49 und 50 Jahre alten Frauenpaar verurteilt.

In dem Augsburger Vorort Gersthofen-Hirblingen hätten die beiden Opfer und der Mörder jahrelang „in unbeschwerter Nachbarschaft“ gelebt, erklärt die Kammervorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser. Dann habe der 32-Jährige am 9. Dezember 2016 seine Nachbarinnen „auf bestialische Weise abgestochen“ und sei danach einfach abgebrüht „zum Tagesgeschäft übergegangen“.

Das „Tagesgeschäft“ bestand für den Angeklagten in der ersten Zeit nach dem Doppelmord hauptsächlich darin, einerseits die mit dutzenden Messerstichen übersäten Leichen zu beseitigen und den Tatort – das Haus der Opfer – penibel zu reinigen. Andererseits fuhr er zu verschiedenen Banken im Landkreis Augsburg und sogar bis nach Prag, um mit den geraubten Bankkarten der 50-Jährigen deren Konten abzuräumen. An mehreren Bankautomaten erbeutete er nach Überzeugung des Gerichts so insgesamt 5020 Euro. Zwischenzeitlich ging er zu einer Weihnachtsfeier und half sogar noch bei der Suche nach den vermissten Frauen.

Für diese von Habgier getriebene Tat konnte es für Riedel-Mitterwieser als Strafe nur die lebenslange Haft geben. Zusätzlich stellte sie im Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass sich der 32-Jährige keine Hoffnungen auf eine Freilassung auf Bewährung schon nach 15 Jahren machen kann. Er wird voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis sitzen müssen.

Motiv für die Tat soll die finanzielle Situation des Angeklagten gewesen sein. Der 32-jährige Deutsche war „permanent klamm“, wie es die Richterin sagte. Er hatte mehrere Kredite zu bedienen und sein Girokonto befand sich andauernd im Minus. Ganz im Gegensatz zu dem lesbischen Paar im Nachbarhaus, dem es wirtschaftlich recht gut ging.

Die zwei Frauen und die Familie des Täters hatten ein gutes Verhältnis. Die Mutter des 32-Jährigen kümmerte sich um deren Katze und die Blumen, wenn die Nachbarinnen verreist waren. Dafür war ein Schlüssel zu der Wohnung der Opfer im Haus des Angeklagten deponiert. Drei Tage nach der Bluttat fuhr der Mann die zwei Toten an den nahen Fluss Schmutter. Dort vergrub er die Leichen, dabei unterliefen ihm jedoch Fehler. So hinterließ er nicht nur einen Schuhabdruck auf einem Maulwurfshügel, er verlor auch noch seinen Wohnungsschlüssel. Die Sonderkommission fand zudem in der Nähe einen Spaten, den der 32-Jährige den Ermittlungen zufolge einen Tag nach dem Verbrechen in einem Baumarkt gekauft hatte.

Als die verscharrten Leichen kurz vor den Weihnachtstagen 2016 entdeckt wurden, befand sich der Angeklagte bereits seit knapp einer Woche in Untersuchungshaft. Seitdem er in dem Fall vom Zeugen zum Beschuldigten wurde, war seine Strategie immer gleich: eisernes Schweigen.

Die Verteidiger wollen den Fall nun dem Bundesgerichtshof vorlegen. „Wir werden Revision einlegen“, sagte Anwalt Walter Rubach nach dem Urteil. Er hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Zudem hatte der Verteidiger der Kripo, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kollektiv vorgeworfen, die zahlreichen Indizien nicht kritisch hinterfragt zu haben. Die Richterin indes sprach von einer „erdrückenden Beweislast“, die gegen den 32-Jährigen spreche. „Es ist absolut kein Alternativtäter denkbar!“

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