Ottobrunn – „Sind Sie jetzt zufrieden?“, blaffte Andreas C. Kriminalhauptkommissar Herbert Linder von der Münchner Mordkommission beim Verlassen des Sitzungssaales an. Linder, am Gericht unter den Zuschauern, hatte in dem Fall ermittelt, wegen dem der schick gekleidete Mann im grauen Anzug mit Gelfrisur jetzt verurteilt wurde. Acht Jahre muss der 23-Jährige ins Gefängnis. Das Landgericht ist überzeugt, dass der Hausmeister und Gärtnergehilfe im März 2016 die 87-jährige Helga P. an ihrer Haustür brutal umstieß und ausraubte. Die Seniorin überlebte nur knapp. Andreas C. wurde deshalb wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Mordes durch Unterlassen und vier Diebstählen verurteilt.
Andreas C. schüttelte immer wieder den Kopf, als der Richter die Urteilsbegründung verlas. Bis zuletzt hatte der 23-Jährige den Überfall auf die Ottobrunnerin (Kreis München) sowie zwei Einbrüche, die ihm zur Last gelegt wurden, geleugnet. Drei Einbrüche hatte er gestanden. Laut Richter wollte Andreas C. am 10. März 2016 in das Haus der 87-Jährigen, um sich Geld zu verschaffen. Er soll hohe Wettschulden und dadurch finanzielle Probleme gehabt haben. Durch seine Arbeit als Gärtnergehilfe bei der Ottobrunnerin wusste der 23-Jährige, dass Helga P. alleine lebte und gehbehindert ist. Maskiert klingelte Andreas C. bei der Ottobrunnerin und stieß sie sofort um. Die 87-Jährige taumelte, stürzte eine Treppenstufe hinunter und prallte auf eine Blumenvase. Dadurch verletzte sie sich am Hinterkopf und wurde bewusstlos. Ob der Täter auf die am Boden Liegende weiter einschlug, ist laut Richter nicht nachzuweisen. Andreas C. durchsuchte dann das Schlafzimmer und nahm eine Schmuckschatulle mit. Beim Verlassen des Hauses muss Andreas C. über die stark blutende, am Boden liegende Seniorin gestiegen sein. „In dem Moment muss sich dem Angeklagten aufgedrängt haben, dass die Gefahr besteht, dass die Frau sterben könnte“, so Richter Norbert Riedmann. In diesem Moment nahm er billigend in Kauf, dass Helga P. stirbt. Dies wertet das Gericht als versuchten Mord durch Unterlassen.
Für die Staatsanwaltschaft war es nicht einfach, Andreas C. zu überführen. Zeugen gab es nicht. Helga P. ist seit dem Überfall ein Pflegefall und war nicht mehr vernehmungsfähig. Am Tatort wurden jedoch an drei Abrissen eines Klebebandes DNA-Spuren des 23-Jährigen sichergestellt. Das Gericht ist überzeugt, dass die Spuren am Klebeband im Zusammenhang mit dem Überfall stehen. Gegen das Urteil kann die Verteidigung Revision einlegen.
Helga P. machte nach dem Überfall eine Reha und zog dann in ein Heim. In ihr Haus in Ottobrunn wollte sie seitdem nicht mehr zurück.
stefanie wegele