München – Der Kuhglocken-Streit von Holzkirchen im Kreis Miesbach ist um eine Klage erweitert worden. Noch vor der Urteilsverkündung im laufenden Verfahren ist die Ehefrau des Klägers ebenfalls vor Gericht gezogen, wie die Kanzlei Sauer Wolff Martin mitteilte. Das Paar wohnt neben der Weide einer Landwirtin und fühlt sich von dem Glockenlärm ihrer Kühe gestört. Eine Klage des Ehemanns liegt dem Landgericht München II bereits vor und wird geprüft, am Donnerstag könnte eine Entscheidung fallen.
Die Frau klagt, so wie ihr Mann, gegen die Bäuerin und die Gemeinde, die die Weide an die Landwirtin verpachtet hat. Der Hausbesitzer und seine Ehefrau wollen erwirken, dass das Nachbargrundstück nicht mehr für Weidezwecke genutzt werden darf. Dabei geht es ihnen vor allem um den Lärm der Kuhglocken. Aber auch um Wertverlust, Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen. Außerdem seien die Glocken Tierquälerei. Das Ehepaar klagte, es würde bereits unter Schlaflosigkeit und Depressionen leiden.
Der Unternehmer hatte das Haus am Ortsrand vor vier Jahren gekauft. Ein Jahr später pachtete die Landwirtin die Wiese und ließ ihre Kühe dort weiden.
In dem Fall gab es bereits einen Vergleich zwischen dem Ehemann und der Landwirtin. Demnach dürfen die fünf bis sieben Kühe nur auf der Südseite der Weide mit Glocken grasen. Diese Einigung, die der Kläger im Nachhinein als unzureichend ansah und deswegen erneut vor Gericht zog, könnte einem Erfolg seiner Klage im Weg stehen. Die Ehefrau ist mit ihrer Klage nicht davon betroffen, wie der Anwalt der beiden erklärte. mm/lby