STRASSENAUSBAU-GEBÜHREN

Aiwanger: Volksbegehren startet im Januar

von Redaktion

von dirk walter

München – Hubert Aiwanger wähnt sich auf der Siegerstraße – zumindest beim Thema Straßenausbau-Beiträge. „Wir haben ins Schwarze getroffen“, hielt er der CSU gestern im Landtag vor. Dort diskutierten die Abgeordneten erhitzt über einen neuerlichen Antrag der Freien Wähler. Die Fraktion wollte wie schon vor zwei Wochen erreichen, dass der Landtag die Gebühren abschafft. Dazu kam es nicht – die Freien Wähler stimmten als einzige Fraktion dafür. Ein Achtungserfolg ist allenfalls, dass sich die SPD bei diesem Punkt enthielt. Bei einem zweiten Punkt, einer Absage an die von der CSU vorgeschlagene Kann-Regelung, stimmten immerhin auch die Grünen mit den Freien Wählern – was aber natürlich nicht für eine Mehrheit reichte.

Kann-Regelung bedeutet: Den Kommunen soll es künftig freigestellt sein, ob sie die oft horrend hohen Straßenausbau-Beiträge von den Anliegern einer sanierten Straße einfordern oder nicht. Bisher müssen sie die Beiträge erheben – zumindest nach Gesetzeslage. Viele Kommunen, neuerdings auch Landratsämter, zögern aber. Der CSU-Vorschlag ist erst zwei Wochen alt (wir berichteten), zuvor hatte die Regierungsfraktion keinen Handlungsbedarf bei dem Thema gesehen.

Genau dies hielt Aiwanger der CSU-Fraktion auch vor. Der Vorschlag sei „aus der Not geboren“, er mache aber auch keinen Sinn, weil er die Kommunen auseinanderdividiere. Für seine Attacke musste sich der Freie-Wähler-Chef auch einiges anhören: Klaus Adelt (SPD) nannte ihn „Kommunal-Kamikaze“, Florian Herrmann (CSU) hielt Aiwanger eine „parlamentarische Flegelhaftigkeit sondersgleichen“ vor, da er nicht bereit sei, die Beratung eines Gesetzentwurfes zur „Strabs“ abzuwarten. Ihn hatten die Freien Wähler vor zwei Wochen selbst eingereicht. Das sei dem Landtag „unwürdig“ und „ein echter Tiefpunkt“, meinte Herrmann. Auch das Drohen mit einem Volksbegehren nannte er „unparlamentarisch“.

Trotzdem wird dieses wohl nun kommen. Am Samstag beraten 200 Delegierte bei der Landesversammlung der Freien Wähler in Kirchdorf (Kreis Freising) über die Einleitung des Volksbegehrens. Es soll schlicht die komplette Abschaffung der Beiträge fordern. Vorschläge zur Gegenfinanzierung gibt es nicht, das würde das Begehren juristisch angreifbar machen, da es nicht in den Landeshaushalt eingreifen darf. In ihrer Gesetzesinitiative haben die FW vorgeschlagen, über die Kfz-Steuer einen Fonds für die Straßensanierung zu bilden.

Aiwanger, der zur Landesversammlung auch Bürgerinitiativen gegen die Straßenausbau-Beiträge eingeladen hat, rechnet fest mit Zustimmung. Danach soll es schnell gehen, sagte er unserer Zeitung. Über die Feiertage würden die Unterschriftenlisten gedruckt, Mitte Januar könne mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen werden. Ende März/April sollten die erforderlichen 25 000 Unterschriften erreicht sein, sagte Aiwanger. Er skizzierte auch den weiteren Zeitplan: Sind die Unterschriften eingereicht, hat das Innenministerium sechs Wochen Zeit, das Begehren zu prüfen. Dann muss eine 14-tägige Eintragungsfrist bestimmt werden. Es sollte noch vor der Sommerpause so weit sein, meint Aiwanger. Für ein erfolgreiches Begehren müssten zehn Prozent der Wahlberechtigten – fast eine Million Bürger – unterschreiben. Danach käme es zum Volksentscheid.

Dass dies notwendig wird, glaubt der Freie Wähler allerdings nicht. „Söder wird das Thema vorher abräumen, spätestens im Frühjahr, wenn er merkt, dass das mit den Unterschriften läuft.“ Da sei er sicher.

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