prozess gegen Erzdiözese

Postulantin kämpft weiter um Kloster Altomünster

von Redaktion

Altomünster – Eigentlich sah alles nach einer friedlichen Lösung aus: Postulantin Claudia Schwarz (39) dürfe so lange im Kloster Altomünster (Kreis Dachau) bleiben, bis der Vatikan endgültig über die Auflösung des Ordenshauses entschieden hat. Doch nun geht der Streit schon wieder in die nächste Runde. Denn die Erzdiözese München und Freising sowie Claudia Schwarz legen eine Entscheidung, die in Rom gefällt wurde, ganz verschieden aus. Die Erzdiözese sagt: Sie muss gehen. Schwarz will bleiben. Gestern trafen sich die Parteien erneut vor dem Landgericht München II.

Noch am 23. Mai dieses Jahres hatten die Erzdiözese, die Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Birgittinenklosters, und die Postulantin (Vorstufe zur Novizin) einen Vergleich geschlossen. Kaum einen Monat später kam eine A-Limine-Entscheidung des Kirchengerichts in Rom: Nach einer ersten Sichtung wies ein Sekretär die Klage gegen die Auflösung des Klosters wegen geringer Erfolgsaussichten zurück. Für die Erzdiözese war klar: Nun kann der Gerichtsvollzieher Zelle Nummer 7 räumen. Außerdem drohten die Kirchenvertreter Schwarz ein Ordnungsgeld an. Ihre Habseligkeiten sind inzwischen zum Teil bei den Nachbarn eingelagert, zum Teil bei ihr in Zelle Nummer 13. Im Mai war sie ohnehin aus Gründen des Brandschutzes umgezogen.

Die Postulantin, die selbst Rechtsanwältin ist, hält die Zwangsvollstreckung der Erzdiözese für unzulässig. Die Räumung aus dem Vergleich sei noch nicht fällig. Denn die Entscheidung aus Rom sei noch nicht endgültig. Sie hat Beschwerde dagegen eingelegt. Wie und wann die Apostolische Signatur in Rom über die Beschwerde entscheidet, ist noch offen. „Ich muss erst gehen, wenn es ein Endurteil aus Rom gibt.“ So lange aber will die 39-Jährige auf keinen Fall das Gemäuer verlassen. Auf einen neuen Vergleich mit neuer Auszugsfrist, den der Richter vorschlug, ließ sie sich nicht ein.

Martin Pusch, Anwalt der Erzdiözese, hatte dafür wenig Verständnis: „Sie sind eine erwachsene Frau, die einen Beruf erlernt hat, der ihr Fortkommen sichert. Sie werden nicht obdachlos. Sie haben seit Monaten Zeit, sich einen Plan B zu überlegen.“

Schwarz konterte: „Den gibt es nicht.“ Sie wolle bleiben, das Stundengebet dort fortführen. „Ich will Ordensfrau werden.“ Sie ist überzeugt, dass es Gottes Wille sei, dass das Kloster fortgeführt werde. Gott lenke das alles ganz sanft. Er sende immer nur so viele Zeichen, wie nötig. Ihr Gottvertrauen sei in den vergangen zwei Jahren gestärkt worden. „Ich will nicht raus, nur weil Sie es schrecklich finden, dass da jemand lebt und betet.“

Das Landgericht München II will kurz vor Weihnachten verkünden, wie das Verfahren weitergeht. nina gut

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