Im September wird sich die Kommission für Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen neu konstituieren. Seit März gehören der Kommission bereits zwei Mitglieder der Gewerkschaften an. Damit wird ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt, in dem entschieden wurde, dass die organisatorische Ei
Dieser Artikel (ID: 291448) ist am 19.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).