Regensburg – Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) ist bereits vor knapp drei Jahren von der Landeszentrale seiner Partei zu Vorsicht im Umgang mit Parteispenden gemahnt worden. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine E-Mail der SPD an Wolbergs vom 10. Februar 2015. Darin heißt es, „dass weiterhin vor allem bei Spenden von Bauunternehmen allergrößte Vorsicht angezeigt ist. Hier muss jeder Anschein ausgeschlossen werden, dass Spenden bestimmten oder bestimmbaren Projekten dienen sollen“.
Bis ins Jahr 2016 hinein hatte die Regensburger SPD von zwei Bauunternehmern Spenden in Höhe von 475 000 und 130 000 Euro erhalten. Im Juni 2016 nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Wolbergs auf und erhob im Juli 2017 Anklage gegen ihn – unter anderem wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme.
Wolbergs’ Anwalt Peter Witting wollte sich zu der E-Mail nicht äußern. „Wir haben das dem Gericht gegenüber erklärt, wir müssen das nicht in der Öffentlichkeit tun“, sagte er. In der E-Mail wurde auf den damals neuesten Richterspruch des BGH verwiesen. Demnach könnte schon der „Anschein von Käuflichkeit“ strafbar sein: wenn ein Unbeteiligter den Eindruck gewinnen könne, dass ein Spender Einfluss auf künftige Entscheidungen eines Amtsträgers nehmen wolle.
Ein Sprecher der Bayern-SPD sagte, zum Zeitpunkt der E-Mail „hatte die Bayern-SPD weder positive Kenntnis von einer möglicherweise rechtswidrigen Annahme von Spenden durch den Ortsverein Regensburg-Stadtsüden noch gab es Anlass zu Misstrauen“. Die Partei hatte aber von einer geplanten Spendenwerbeaktion Wolbergs’ erfahren. lby