Feuerwerkfreie Zonen
Verbot an den Schlössern und Innenstädten
München/Augsburg – Rund um bayerische Schlösser, Burgen und Residenzen dürfen keine Feuerwerke entzündet werden. Darauf weist die bayerische Schlösserverwaltung hin. Das Verbot betrifft zum Beispiel Schloss Nymphenburg in München, Schloss Schleißheim und auch das Schloss Dachau – dort besteht das Verbot auch für den Schlossplatz.
Einige Städte bemühen sich darüber hinaus in Form von Appellen (siehe Interview links) oder Verboten. die Knallerei einzudämmen. So hat die Stadt Augsburg zum Schutz der historischen Gebäude in der Innenstadt die Verbotszone für Feuerwerk an Silvester massiv ausgeweitet. Neben dem Abbrennen von Pyrotechnik ist in dieser Zone auch das Mitführen von Glasflaschen und Bierkrügen und anderer gefährlicher Gegenstände nicht mehr erlaubt. Grundsätzlich gilt für jede Kommune die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. In Paragraf 23 ist festgelegt, dass Feuerwerke nie in Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen entzündet werden dürfen. mm/epd