Kaum ist die Weihnachtsgans verdrückt und die Verwandtschaft besucht, geht‘s für viele Münchner schon wieder in die Innenstadt: Geschenke umtauschen, Gutscheine einlösen, geschenkt bekommenes Bargeld ausgeben. Zwar gibt es kein gesetzliches Recht auf den Umtausch fehlerfreier Ware, so gut wie alle H
Dieser Artikel (ID: 317282) ist am 28.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 6), Wasserburger Zeitung (Seite 6), Mangfall-Bote (Seite 6), Chiemgau-Zeitung (Seite 6), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 6), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 6), Neumarkter Anzeiger (Seite 6).