Kaum ist die Weihnachtsgans verdrückt und die Verwandtschaft besucht, geht‘s für viele Münchner schon wieder in die Innenstadt: Geschenke umtauschen, Gutscheine einlösen, geschenkt bekommenes Bargeld ausgeben. Zwar gibt es kein gesetzliches Recht auf den Umtausch fehlerfreier Ware, so gut wie alle Händler räumen es aber aus Kulanz über einen gewissen Zeitraum ein. Wer etwas umtauschen möchte, sollte zu allererst darauf achten, einen Kassenzettel als Kaufnachweis dabeizuhaben, erklärt Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern. CDs, DVDs, Software und Hygieneartikel müssen beim Umtausch noch versiegelt sein. Anders ist es bei mangelhaften oder beschädigten Geschenken: Diese können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Wir haben uns in der Stadt umgehört, was die Münchner zu Weihnachten bekommen haben und welche Geschenke wieder in die Regale wandern.