Krankheit und Behinderung

Mehr Betreuungsverfahren

von Redaktion

München – Die Anzahl der Betreuungsverfahren für Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können, steigt in Bayern kontinuierlich. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landtags-SPD hervor. Demnach stieg im Zeitraum von 2000 bis 2015 die Zahl der Betreuungsverfahren von 136 097 auf 183 428. Am Ende des zweiten Quartals 2017 wurden bei den bayerischen Amtsgerichten bereits 184 127 Verfahren erfasst.

Ein Gericht kann einen Betreuer bestellen, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann. Die Landtags-SPD fordert, die 133 Betreuungsvereine in Bayern finanziell besserzustellen. Die Vereine übernehmen die Organisation und Weiterbildung von ehrenamtlichen Betreuern, die Kranken und Angehörigen helfen. lby

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