München/Prien – „Der Schreiber“, ein Bild des Münchner Malerfürsten Carl Spitzweg (1808-1885), existiert in mehreren Versionen. Die wohl bekannteste Fassung entstand schon um 1850 und befindet sich heute in der Neuen Pinakothek München. Ein Parade-Spitzweg sozusagen. Ähnlich wie sein wohl bekanntestes Werk „Der arme Poet“ karikiert es mit sanfter Ironie das Münchner Kleinbürgertum: Ein beflissener Schreiber in einem riesigen Raum; um sich groß zu machen, steht er kerzengerade am Fenster. Was der gute Mann nicht bemerkt: An seinem Hintern haftet noch das Sitzkissen, auf dem er es sich sonst bequem macht.
Sitzkissen gibt es beim Münchner Oberlandesgericht (OLG) nicht, wo gestern über Spitzwegs „Schreiber“ geurteilt werden sollte. Besser gesagt über eine Vorstudie, die Spitzweg zu seinem Bild in Öl auf Holz fertigte. Grund des Gerichtsprozesses: Ein Restaurator soll das Bild im Jahr 2009 unsachgemäß behandelt haben. Er habe, so sagt Galerist Andreas Baumgartl, einen Reinigungsauftrag „unsachgemäß“ ausgeführt. Statt der Firnis habe er mit zu scharfen Lösungsmitteln gleich den Farbauftrag „weggewaschen“. So konnte das Bild schließlich nur für 5500 Euro verkauft werden – veranschlagt waren bis zu 25 000 Euro.
Baumgartl hatte das Bild aus dem Besitz eines verstorbenen Steuerberaters erhalten, der in Prien am Chiemsee lebte. In seinem Nachlass waren noch weitere Bilder, die Baumgartl veräußern sollte, unter anderem ein Bild von Eduard von Grützner (1846-1925): Sein „Mönch mit zwei Bierkrügen und einem Krug“ wurde vor der Restaurierung auf 30 000 bis 35 000 Euro geschätzt. Nach der Restaurierung war das Bild, so sagt Baumgartl, unrettbar verloren. „ein Totalschaden“.
Der Galerist fordert von dem Beklagten die Kosten für die Restaurierung und Begutachtung zurück sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 66 832 Euro. Er wäre angesichts der langen Prozessdauer heute wohl auch mit weniger zufrieden. Doch einen Vergleich lehnt der Restaurator bisher ab. Er weist die Vorwürfe zurück. Die Bilder seien schon vorher in schlechtem Zustand gewesen, sagte Rechtsanwalt Johannes Lell stellvertretend für seinen Mandanten, der am Mittwoch nicht erschienen war.
Der OLG-Senat empfahl den Parteien, sich doch noch gütlich zu einigen. Andernfalls soll am 27. Februar eine Entscheidung verkündet werden – das kann ein Beweisbeschluss zur Anhörung eines weiteren Zeugen oder ein Urteil sein. Galerist Andreas Baumgartl rechnet damit, dass nun ein weiterer Gutachter eingeschaltet wird – er wäre der sechste in diesem Endlosprozess. Mindestens ein Jahr lang werde der Gerichtskonflikt noch dauern, schätzt Baumgartl. „Das macht mir keine Freude, es ist frustrierend.“