Nürnberg – Die Verteidigung des wegen Mordes verurteilten „Reichsbürgers“ aus Georgensgmünd hat wie angekündigt Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg eingelegt – ebenso wie die Staatsanwaltschaft. Dies sagte gestern ein Justiz-Sprecher.
Die Verteidigung des Mitte Oktober 2017 verurteilten Mannes rügt Verfahrensfehler. Anwältin Susanne Koller kritisiert demnach, Öffentlichkeit und Medienvertreter seien bei einem Ortstermin im mittelfränkischen Georgensgmünd ausgeschlossen gewesen. Außerdem seien Beweisanträge nicht umfassend behandelt worden.
Die Staatsanwaltschaft will laut Medieninformationen erreichen, dass auch die besondere Schwere der Schuld von Wolfgang P. festgestellt wird. Wird dies festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Revisionsbegründungen werden nun zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe weitergeleitet. Der sogenannte Reichsbürger war unter anderem wegen Mordes an einem Polizisten zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. lby