Wolfratshausen – Mit rund 70 Gästen feierte ein Münchner Paar im Sommer 2016 eine festliche Hochzeit im Gasthof Oberhauser in Egling (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen). Für den Gastwirt war die fröhliche Feier kein Vergnügen: Er wartet auch fast zwei Jahre später noch auf sein Geld – exakt 6369,20 Euro. Deshalb mussten sich jetzt die Eheleute, ein Staplerfahrer (33) und eine Verkäuferin (29), wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Sie bekamen eine saftige Quittung serviert.
Der Ehefrau war die Sache „so peinlich“, dass sie sich auf keine Mahnung gemeldet habe. „Aber in meinen Augen war das kein Betrug – es ist einfach blöd gelaufen“, fand die 29-Jährige. Ihr Gatte ergänzte, es sei „ alles ein bisschen verkalkuliert gewesen.“ Am 22. November 2015 hatte die Angeklagte, von Tochter, Vater und Schwester begleitet, im Lokal in Egling die Hochzeitsfeier vereinbart, das Menü und die begleitenden Weine festgelegt, die Dekoration abgestimmt und weitere Details besprochen. Am 4. Juni 2016 wurde gefeiert. „Es hat alles gepasst“, sagte der Ehemann. Bei der Abreise am nächsten Tag erhielt das Paar die Rechnung über knapp 6400 Euro. „Wir sind dann nach Hause gefahren“, sagte der Beschuldigte, „wollten erst mal runterkommen.“ Zum Zeitpunkt der Hochzeit lebten beide Angeklagten von Hartz IV, nachdem der 33-Jährige Ende 2015 seine Selbstständigkeit als Bodenleger hatte aufgeben müssen. Für die Feier habe man 1500 bis 2000 Euro Erspartes beiseite gelegt. „Es war geplant, den Rest mit Geldgeschenken zu bezahlen“, erläuterte der Beschuldigte.
Dann „ging alles irgendwie schief“, wie die Schwester des Angeklagten in ihrer Zeugenaussage bestätigte. Das junge Paar hatte überraschend Erfolg bei der Wohnungssuche. „Wir hätten das natürlich bezahlen sollen“, zeigte sich der Mann einsichtig.
Aber man habe dann erst mal eine Einrichtung für die kleine Tochter, die die Frau mit in die Ehe brachte, gekauft, erklärte der Mann, wofür das Geld – circa 3000 Euro waren nach seinem Bekunden an Geschenken zusammengekommen – draufgegangen war. „Das war eine Fehlentscheidung“, so der Münchner, „denn nun standen wir beim Oberhauser in der Kreide.“
„Solche Gäste wünscht man sich“, sagte der Richter, nachdem das Paar eingestehen musste, bis heute keinen Cent der Rechnung beglichen zu haben. Verhandlungen mit dem Inkassobüro, das der Wirt zwischenzeitlich eingeschaltet hatte, seien an der Höhe der monatlichen Raten gescheitert. „Wenn man eine Hochzeit plant, sollte man keine Luftschlösser bauen. Und man muss mit offenen Karten spielen“, belehrte der Richter das etwas naiv wirkende Paar auf der Anklagebank. „Natürlich ist das ein Betrug, was denn sonst“, widersprach Berger der Einschätzung der Ehefrau.
Der Ehemann wurde zu einer Geldstrafe von 6300 Euro (180 Tagessätze à 35 Euro) verurteilt. Die Ehefrau, die bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Schwarzfahrens hatte, bekam sechs Monate Gefängnis aufgebrummt, die jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem ordnete der Richter die Einziehung des kompletten Rechnungsbetrags an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.