Nürnberg – Sieben kleinere Straftaten können ab sofort auch in Bayern im Internet angezeigt werden. Dazu gehören etwa Fahrradklau, Sachbeschädigung an Autos, Diebstahl von Fahrzeugteilen oder Gegenständen aus Autos sowie Betrug bei Online-Auktionen. Die Geschädigten ersparen sich damit den Gang zur
Dieser Artikel (ID: 431716) ist am 24.02.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).