ENTSCHÄDIGUNG FÜR PSYCHIATRISCHE UNTERBRINGUNG

Gustl Mollath fordert 2,1 Millionen Euro

von Redaktion

von dirk walter

München – Der Mann, der „jahrelang unter Mördern, Kinderschändern und ähnlichen Leuten“ in der Psychiatrie saß, wie sein Anwalt sagt, nimmt an einem Tisch im Münchner Presseklub Platz. „Grüß Gott, meine Damen und Herren“, sagt Gustl Mollath, 61, Anzug, rote Krawatte, buntes Einstecktuch, mit fester Stimme. Und erzählt, wie es ihm in der Psychiatrie so ergangen ist. Über sieben Jahre saß er wegen angeblicher Wahnvorstellungen und mutmaßlicher Attacken gegen seine Frau in den geschlossenen Abteilungen verschiedener Anstalten, zuletzt in Bayreuth. Manchmal war der Hofgang nur mit Hand- und Fußfesseln möglich, manchmal hörte er von Selbstmorden ihm bekannter Psychiatrie-Patienten.

Im August 2013 kam er schließlich frei. „Ich bin zum Glück kein gebrochener Mensch.“ Und er wolle eine angemessene Entschädigung. „Wer kämpft, kann verlieren“, zitiert er ein Sprichwort. „Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Sein Münchner Anwalt Hildebrecht Braun beziffert die Höhe der Forderung in einer Klage, die nächste Woche am Landgericht München I eingereicht werden soll, auf rund 2,1 Millionen Euro.

Ein hoher Betrag – ungleich höher als das, was das bayerische Justizministerium angeboten hat. Es hat Mollath – auf Widerruf – bisher 70 000 Euro gezahlt und weitere 100 000 Euro offeriert, insgesamt also 170 000 Euro. Der Buchautor und bekannte CSU-Kritiker Wilhelm Schlötterer nennt das „befremdlich“, und Anwalt Braun macht eine Gegenrechnung auf: Allein der in siebeneinhalb Jahren Psychiatrie entgangene Arbeitslohn betrage 288 000 Euro, der Wert seines Hauses, das zwangsversteigert wurde, 458 300 Euro. Braun listet auch einen immateriellen Schaden auf: 800 000 Euro Schmerzensgeld unter anderem für die „Zufügung seelischer Qualen ohne Ende“. Braun sagt, er hoffe immer noch auf einen Vergleich mit dem Freistaat. „Die besten Fälle sind die, die man nicht vor Gericht löst.“ Schlötterer ergänzt forsch, der Freistaat müsse auf den Kosten ja nicht sitzen bleiben. Er müsse die damaligen Verantwortlichen in Regress nehmen. Denn sie – Staatsanwälte, Richter, Psychiater – hätten Mollath vorsätzlich weggesperrt.

Insbesondere um den immateriellen Schaden dürfte gestritten werden. Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen steht jemandem, der zu Unrecht in Haft saß, 25 Euro je Tag zu. Das wären bei 2747 Tagen, die Mollath in der Psychiatrie saß, nur gut 68 000 Euro. Braun sagt, die Entschädigungsregel gehöre generell geprüft. Er höre sogar aus der bayerischen Justiz, dass vielleicht ein Tagesbetrag von 100 Euro angebracht sei. Das verleihe dem Fall Mollath mal wieder grundsätzliche Relevanz.

Gustl Mollath lebt heute in Niedersachsen, er wird unterstützt „von wenigen guten Freunden“. Ohne sie, sagt Mollath, wäre er wohl nach der Entlassung obdachlos auf der Straße gelandet. Beruflich hat er noch nicht wieder Fuß gefasst. Viel will er nicht sagen, er wolle sich endlich wieder ein privates Leben aufbauen, sagt Mollath. Sein Anwalt Braun deutet an, dass er am liebsten wohl eine Kfz-Werkstatt für Oldtimer betreiben würde – dafür würde er sogar nach Bayern ziehen. Dass er jemals wieder irgendwo eine Anstellung finden könne, glaubt Braun nicht. „Wer würde ihn denn nehmen? Die haben doch alle Angst vor ihm.“

Zum Schluss zieht Mollath das Grundgesetz aus der Aktentasche und zitiert einen Satz aus Artikel 2: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Und er dankt den Medien. Hätte sein Fall nicht so hohe Wellen geschlagen, „dann hätten die mich verräumt bis ans Lebensende“.

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