Regensburg – In der Regensburger Parteispendenaffäre kommt es zum Strafprozess: Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) muss sich wegen Vorteilsnahme vor Gericht verantworten – nicht aber wegen Bestechlichkeit. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat gestern die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Politiker zugelassen – allerdings in entsprechend geänderter Form, wie ein Sprecher mitteilte.
Wolbergs muss sich zudem wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen „als zumindest derzeit nicht haltbar“. Mit Wolbergs sind der Bauunternehmer Volker Tretzel, ein früherer Mitarbeiter des Unternehmers sowie der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD im Regensburger Stadtrat, Franz Hartl, angeklagt. Wann der Prozess beginnt, hat das Gericht zunächst nicht mitgeteilt.
Peter Witting, der Anwalt Wolbergs’, zeigte sich zufrieden: Der Beschluss des Landgerichtes offenbare „eine gründliche und umfassende Prüfung der von der Staatsanwaltschaft in Verfolgung einer erkennbar einseitigen Arbeitshypothese vorgelegten Anklage“. Gerade die nun von der Wirtschaftsstrafkammer nicht als gegeben erachteten und von Wolbergs zurückgewiesenen Vorwürfe der Bestechlichkeit und der pflichtwidrigen Diensthandlungen seien Auslöser für die „traumatisierende“ Inhaftierung und seine vorläufige Dienstenthebung gewesen. Zum Vorwurf der Vorteilsannahme sagte Witting, die Verteidigung sei überzeugt, „dass sich auch dieser Vorwurf als unbegründet erweisen wird“.
Auch Florian Ufer, der Anwalt des Bauunternehmers Tretzel, teilte mit, man gehe davon aus, dass der Vorwurf der Vorteilsgewährung gegen seinen Mandanten ausgeräumt werde. Die Anklagebehörde hatte dem suspendierten Regensburger Rathauschef vorgeworfen, den Unternehmer bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 rechtswidrig bevorzugt zu haben. Diesen Vorwurf hat das Landgericht nicht bestätigt. lby