Regensburg – Die Landesanwaltschaft Bayern will prüfen, ob die vorläufige Dienstenthebung des Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs (SPD) aufzuheben ist. Die Behörde habe beim Landgericht Regensburg am Donnerstag den gerichtlichen Beschluss und die seit Erhebung der Anklage gegen Wolbergs angefallenen Strafakten zur Einsicht angefordert, teilte ein Sprecher am Freitag in München mit.
Derzeit könne aber keine Angabe zum zeitlichen Ablauf gegeben werden, weil nicht abschätzbar sei, wann die Akten vorliegen werden. Prüfung und Auswertung der Akten sowie die Heranziehung des ausführlichen Beschlusses des Landgerichts würden dann „sicherlich einige Tage in Anspruch nehmen“, hieß es. Im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre muss sich Wolbergs einem Gerichtsprozess stellen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hatte am Donnerstag die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Politiker zugelassen – allerdings in abgeänderter Form: Er muss sich wegen Vorteilsnahme verantworten, nicht aber wegen Bestechlichkeit. Wolbergs wird zudem Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Die Anklagevorwürfe der Bestechlichkeit sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen erachtete die Kammer dagegen „als zumindest derzeit nicht haltbar“. Wolbergs erklärte, er wolle zurück in sein Amt als OB. mm/lby