Koch totgeprügelt: Angeklagte gestehen vor Gericht nicht

von Redaktion

München/Dornach – Drei Eingänge hat der Saal B 177 des Strafjustizzentrums an der Nymphenburger Straße in München. Der erste ist für die Richter und führt ins Hinterzimmer. Die anderen beiden führen direkt in den Saal: einer für Zeugen, einer für Zuschauer. Letztere durften bei dem gestern gestarteten Mordprozess aber nicht teilnehmen. Laut Verfügung des Jugendgerichts fand das Verfahren gegen zwei Jugendliche aus Riem unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Obwohl beide laut Anklage einen Raubmord begangen haben (wir berichteten).

Der angehende Koch Jordan N. (25) war am 31. März vergangenen Jahres gestorben, nachdem die beiden Jugendlichen ihn nachts in Dornach (Kreis München) auf offener Straße überfallen und zusammengeschlagen hatten. Eine Ader riss in seinem Kopf. Der Notarzt hätte Jordan retten können, aber die Angeklagten sollen ihn einfach liegen gelassen haben und flüchteten mit seiner Brieftasche. 50 Euro Beute machten sie in jener Nacht. Und müssen sich nun für den Fehler ihres Lebens verantworten: einen mutmaßlichen Mord.

Einen ganzen Wagen voller Aktenordner schoben zwei Justizwachtmeister in den Sitzungssaal. Die beiden Angeklagten wurden dagegen durch die Hintertür hineingeführt. Im Prozess legten sie offenbar kein Geständnis ab, sondern beteuerten, sie hätten N. nur „abzocken“ wollen. Der tödliche Schlag sei nicht geplant gewesen, sondern eher spontan entstanden – weil N. laut wurde. Dennoch drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft. Sie hatten bereits in U-Haft gestanden. Das Urteil fällt voraussichtlich am 26. März.

Andreas Thieme

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