Brauchtums- Kalender

von Redaktion

Das Fasten nach dem Fasching (Fastnacht) geht bis auf die Antike und das Alte Testament zurück. Im 4. Jahrhundert entstand das Kirchengebot, an den 40 vorösterlichen Fasttagen auf Fleischspeisen zu verzichten, ein Gebot, das freilich nur den Adel und den Klerus betraf, bei den unteren Schichten kam ja nur selten Fleisch auf den Tisch. In Bayern war aber dank einer päpstlichen Dispens das geliebte Bier, das „flüssige Manna“, erlaubt, denn „Liquida non frangunt ieunum“ – Flüssiges bricht das Fasten nicht. Vereinbar mit dem Fastengebot hielt man auch den Verzehr von Fleisch von Tieren, die im Wasser leben. Neben Fischen, Fröschen und Krebstieren waren auch Schnecken („Schwäbische Austern“) erlaubt. Erfinderisch waren auch Mönche in Klöstern. So soll einmal ein Abt zu einem Spanferkel gesagt haben: „Baptisto carpem” – „Ich taufe dich Karpfen!”

Ein heiterer März erfreut des Bauern Herz.

Im Märzen früher Vogelsang macht den Winter lang.

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