Illegale Bestellung aus Vietnam

Zoll konfisziert Schlangengift

von Redaktion

von Josef Ametsbichler

München – Erst Kreuzweh – und jetzt schmerzt es auch noch im Geldbeutel: Zwei Seniorinnen, die vergangene Woche beim Münchner Zoll vorstellig wurden, haben nun rechtlichen Ärger. Die beiden mussten aufs Amt, weil zwei Pakete aus Vietnam an sie adressiert waren, deren Inhalt als Rheuma-Salbe deklariert war. Weil die Zollfahnder misstrauisch wurden, ordneten sie an, dass die Sendungen in Gegenwart der Empfängerinnen geöffnet wurden.

Zu Recht: Auf den zahlreichen Salbenpäckchen prangte unverholen die Aufschrift „Snake Venom“, zu Deutsch Schlangengift. Es stellte sich schnell heraus, dass die vermeintlichen Rheumamittel das Gift der streng geschützten Königskobra enthalten. „Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München in Garching (Kreis München). Für den Import brauche man die entsprechenden artenschutzrechtlichen Genehmigungen. Kreuzweh gilt nicht.

Das heißt: Der Kauf der Salben war illegal. Die beiden Frauen hatten sie im Internet geordert, um sich damit den Rücken einzureiben. Unklar ist, ob sie wussten, dass das Mittel aus dem Ausland kommt und dass eine solche Bestellung verboten ist. Auf diversen Handelsplattformen ist die Kobra-Salbe leicht ausfindig zu machen – angepriesen als Mittel gegen Rheuma und Arthritis. Was fehlt, ist meist der Hinweis auf die Schwierigkeiten, die man sich mit einer Bestellung einbrocken kann.

Die beiden Frauen zeigten sich einsichtig. Auf sie dürfte ein Bußgeldverfahren zukommen. Die Salbenpäckchen wurden beschlagnahmt und werden vernichtet. An die hundert solcher Verstöße registriert der Münchner Zoll im Jahr, unlängst zum Beispiel verwesende Wasserbüffelschädel und Schlangenköpfe.

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