Kreuth – Eine gewisse Erleichterung war Renate W. anzusehen. Einmal lächelte sie sogar, als der geladene Rechtsmediziner eine witzige Bemerkung machte. Renate W., die an den ersten Tagen des sogenannten „Betty“-Prozesses phasenweise in sich zusammengesunken auf der Anklagebank saß, lauschte den Ausführungen des Gutachters am gestrigen Mittwoch vor dem Münchner Landgericht äußerst aufmerksam.
Und am Ende hatte die 53-Jährige aus Sauerlach (Kreis München) durchaus Grund, erleichtert zu sein.
Denn die Ausführungen von Randolph Penning, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, ließen bei manchen Zuhörern im Gerichtssaal Zweifel an der Theorie der Staatsanwaltschaft aufkeimen. Die Anklage wirft Renate W. vor, sie habe im März 2016 die in Kreuth (Kreis Miesbach) am Tegernsee lebende Millionärin Barbara B. aus Habgier umgebracht. Sie habe sich mit Komplizen weite Teile des Vermögens der 95-Jährigen aneignen wollen. Renate W. soll die wehrlose Frau im Alleingang in einer Palliativstation im Krankenhaus Agatharied mit einem Kissen oder einer Decke erstickt haben. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Experte Penning sagte zwar: „Ein Ersticken mit weicher Bedeckung steht im Raum.“ Gerichtsmedizinisch sei dies „aber nicht sicher belegbar“. Er hält es durchaus auch für möglich, dass Barbara B., die alle ihre Freunde nur Betty nannten, eines natürlichen Todes gestorben sein könnte. Ein natürlicher Tod sei nach Aktenlage „gut erklärbar“, sagte er.
Der Rechtsmediziner sagte, eine mögliche Todesursache könne eine Lungenentzündung sein. Er verwies auch auf das vorgeschädigte Herz von Barbara B. Zwar hätte es auch noch Tage dauern können, bis sie in der Klinik gestorben wäre. Es sei aber auch klar gewesen, dass sie angesichts des Zustands ihres Herzens „jederzeit hätte sterben können“. Bereits bei der Einlieferung in das Krankenhaus am Samstag, den 19. März 2016, habe die 95-Jährige „zunehmende Zeichen von Herzversagen gezeigt“.
Der Rechtsmediziner hält aber auch Mord durch Ersticken für gut möglich. „Es gibt hochverdächtige Befunde. Es wird aber nicht mit letzter Sicherheit zu beweisen sein.“ Bei der Untersuchung der Leiche habe man überprüft, „ob jemand nachgeholfen“ habe. Penning: „Wir haben besonders kleine zerrissene Blutgefäße gesucht“.
In der Lunge habe man sogenannte Gitterfaser-Zerreißungen gefunden. Und an den Bindehäuten der Augen entdeckten die Mediziner bei der Obduktion sogenannte Punkt-Blutungen. Diese seien typische Befunde für ein Ersticken mit weichen Gegenständen. Ein solcher Erstickungstod sei jedoch auch nicht zu hundert Prozent belegbar, wiederholte er.
Klar ist: Innerhalb kürzester Zeit hatte sich der Gesundheitszustand der alten Dame in der Klinik dramatisch verschlechtert. Der Grund hierfür bleibe auch nach Auswertung der Krankenakte „im Dunkeln“, so Penning. Er hält es durchaus für möglich, dass die Millionärin zuletzt an einer lebensgefährlichen Sepsis litt. Ihre Körpertemperatur war in der Klinik auf 34 Grad gesunken. Im Fall einer Sepsis wären Bakterien in die Blutbahn gelangt – auch bei jungen Menschen enden solche Infektionen oftmals tödlich.
Das Problem bei mutmaßlichen Morden mit Kissen oder Decken ist, dass diese nur äußerst schwer nachzuweisen sind. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es die Indizien gegen Renate W. für ausreichend hält – bereits am kommenden Freitag soll ein Urteil fallen.